Naja...dass die 3,6%ige Umrechnung eine Frechheit, total willkürlich und speziell für die unteren Gehaltsgruppen wesentlich zu wenig ist ist das Eine. Hier wäre mindestens der Durchschnitt von 4,76% angesagt...wie es auch Sachsen macht.
Aber dass es eine Umrechnung wegen des Abstandsgebots, welches eben doch relativ ist, geben muss steht eigentlich außer Frage. Ein Sockelbetrag...vor allem in dieser Höhe...ist im Beamtenrecht eigentlich nicht zulässig.