Autor Thema: Rüstzeit und Schmutzzulage  (Read 1472 times)

domddd

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Rüstzeit und Schmutzzulage
« am: 09.02.2024 16:27 »
Schönen Freitag miteinander!
Ich arbeite seit 2 1/2 Jahren neben meinem Studium als Minijobbler am Wertstoffhof.
Ich bin dazu verpflichtet Arbeitskleidung zu tragen. Eine richtige Umkleide steht uns allerdings nicht zur Verfügung.
Ergo kommen wir schon immer umgezogen zur Arbeit.
Nun eben meine Frage, ob uns Rüstzeit zusteht und ggf. sogar eine Schmutzzulage. Vor Ort gibt es weder Strom noch Wasser. Im Sommer schwitzen wir uns den *rsch ab, im Winter frieren wir ihn uns ab.
Ich wäre euch super dankbar, wenn ihr meine Lage kurz einschätzen könntet.
Vielen Dank und schönes Wochenende :)

Öffdler

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Antw:Rüstzeit und Schmutzzulage
« Antwort #1 am: 12.02.2024 11:23 »
Ist denn aus deiner Arbeitskleidung dein Name oder dein Arbeitgeber eindeutig zu erkennen?

Schmutzulage i. S. v. § 19 TVöD würde ich spontan verneinen, käme aber gemäß Abs. 5 auf den landesbezirklichen TV an. Welches Bundesland?

fragmalnach

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Antw:Rüstzeit und Schmutzzulage
« Antwort #2 am: 12.02.2024 11:48 »
Einfach mal die zuständige Berufsgenossenschaft/Unfallkasse einladen...

domddd

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Antw:Rüstzeit und Schmutzzulage
« Antwort #3 am: 12.02.2024 17:30 »
@Öffdler
Ja ist eindeutig mit dem Namen der Stadt gekennzeichnet.

Öffdler

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Antw:Rüstzeit und Schmutzzulage
« Antwort #4 am: 13.02.2024 08:16 »
dann sollte zumindest die Frage der Rüstzeit geklärt sein (vgl. (BAG, 10.11.2009 – Az. 1 ABR 54/08). Es handelt sich mutmaßlich um vergütungspflichtige Arbeitszeit, da es dir nicht zuzumuten ist, diese Kleidung auf dem Weg zur Arbeit zu tragen und dich als Arbeitnehmer einer bestimmten Kommune zu outen.