Autor Thema: Stufenverkürzung  (Read 1087 times)

otterbein

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Stufenverkürzung
« am: 11.02.2024 22:13 »
Guten Tag,
meine Frage hier ist folgende: Ich befinde mich als Pädagogische Fachkraft seit 5 Jahren in Stufe 5 / S8b, aus S8 übergeleitet.
Wie verhält es sich für mich ab Oktober 2024? Muss ich nach der alten Regelung noch weitere 3 Jahre warten um in Stufe 6 aufzusteigen oder wird bei mir die Laufzeit verkürzt und ich komme demzufolge 3 Jahre früher in Stufe 6?

PiA

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Antw:Stufenverkürzung
« Antwort #1 am: 12.02.2024 11:37 »
Hallo,

Du kommst per 1.10.2024 in die Stufe 6, denn in "dem" Einigungspapier aus Mai 2022 heißt es unter Abschnitt IX. Abs. 1 lit. c) Satz 3:

Zitat
Beschäftigte in der Entgeltgruppe S 8b bei Tätigkeiten der Fallgruppen 1 oder 2, die am 1. Oktober 2024 in der Stufe 5 eine Stufenlaufzeit von mehr als fünf Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 6 zugeordnet; die Stufenlaufzeit beginnt in dieser Stufe neu zu laufen.

In § 3 der Änderungsvereinbarung Nr. 16 zum TVöD-V wurde der Passus mit der Stufenlaufzeitverlängerung (im "durchgeschriebenen" TVöD unter der Bezeichnung "§ 16 Abs. 4.1") ersatzlos aufgehoben:
https://www.kav-bremen.de/misc/filePush.php?fullPath=/files/Aenderungsvereinbarung_Nr._16_zum_TVoeD-V_-_Verwaltung_18.05.2022.pdf