Autor Thema: Familienzuschlag  (Read 2634 times)

Candyman

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Familienzuschlag
« am: 12.02.2024 12:53 »
Moin in die Runde,

und zwar habe ich eine kurze frage bezüglich des Familenzuschlags dieser wird mir in folgender Form gewährt
Stufe 1
153,88€

und die Stufe 2

K1: 131,52 € K2: 131,52 € K3: 409,76 €)

Die Zahlen fürs K3 finde ich in der Anlage V (zu § 39 Absatz 1 Satz 1) des BBesG
https://www.buzer.de/gesetz/1599/al189088-0.htm

Dort habe ich mal geschaut und finde einfach diese 131,52 generell nicht außer bei der Erhöhung des 2ten Kindes

auf Nachfrage beim BVA Kiel wurde ich auf die Anlage Verwiesen "ich trag das auch nur anhand der Tabelle ein"

Selbst wenn ich die 285,40€ mit irgendeinem Abschlag rechne komme ich nicht auf 131,52 und schon Gar nicht, wenn ich die 285,40 wie im Gesetzestext fürs 2te Kind um 131,52 erhöhe auf 416,92€

ich hoffe ihr könnt etwas licht ins dunkle bringen.

Ich beziehe keine Gemeinschaftsunterkunft und bin auch nicht verpflichtet diese zu beziehen.

Bei weiteren Fragen einfach drauf los.


Schlüüü

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Antw:Familienzuschlag
« Antwort #1 am: 12.02.2024 13:34 »
Neben dem Grundgehalt wird Soldatinnen und Soldaten sowie Beamtinnen und Beamten des Bundes ein Familienzuschlag gewährt, der sich an der Familiensituation orientiert. In der Stufe 1 beträgt dieser Zuschlag für verheiratete Soldaten und Beamte, zum Unterhalt verpflichtete geschiedenen Soldaten und Beamte sowie Soldaten/Beamte mit zu berücksichtigenden Kindern gemäß § 40 Absatz 1 Bundesbesoldungsgesetz 153,88 Euro. Die Stufe 2 , welche für Soldaten und Beamte der ersten Stufe gilt und denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz zusteht, beträgt der Familienzuschlag 285,40 Euro. Für das zweite Kind erhöht sich der Familienzuschlag um 131,52 Euro und für jedes weitere Kind zahlt die Bundeswehr 409,76 Euro.

TorteJones

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Antw:Familienzuschlag
« Antwort #2 am: 12.02.2024 13:36 »
Familienzuschlag Stufe2 abzüglich Stufe 1 ergibt den Unterschiedsbetrag der wiederum identisch sein sollte mit der Erhöhung fürs 2. Kind.

Candyman

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Antw:Familienzuschlag
« Antwort #3 am: 12.02.2024 13:49 »
hier sieht man glaub ich besser was mein Problem ist ich hab den ausschnitt aus dem Bezüge Rechner des BVA

Der deckt sich ja auch mit dem was ich bekomme nur ich versteh halt nicht warum 2x 131,52€

PhiSchu1088

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Antw:Familienzuschlag
« Antwort #4 am: 12.02.2024 14:20 »
Familienzuschlag Stufe2 abzüglich Stufe 1 ergibt den Unterschiedsbetrag der wiederum identisch sein sollte mit der Erhöhung fürs 2. Kind.

Hier wurde alles geschrieben!

Unterschriedsbetrag ist das Stichwort. Das bedeutet für das erste Kind gibt es den Unterschiedsbetrag Von Stufe 2 zu 1. Genauer bedeutet das 285,40 € (Stufe 2) - 153,88 € (Stufe 1) = 131,52 .

Es steht aber eigtl auch exakt so in der Anlage V.
Dort steht auch weiter, dass sich für das zweite zu berücksichtigende Kind der FamZ Stufe 2 auch um 131,52 Euro erhöhr. Also auch der Unterschiedbetrag.
Erst ab dem dritten Kind gibt es einen anderen, erhöhten Betrag von 278,24 €.

Du musst also von dem Betrag der Stufe 2 -welcher in der Tabelle ausgebracht ist- die Betrag, der Stufe 1 abziehen um den jeweiligen Kindbezogenen Teil für die ersten beiden Kinder zu erhalten.
Ansonsten gilt, verheiratet+1 Kind = 285,40€.

Candyman

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Antw:Familienzuschlag
« Antwort #5 am: 12.02.2024 14:43 »
jetzt hab ich es auch verstanden Dankeschön :)

PhiSchu1088

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Antw:Familienzuschlag
« Antwort #6 am: 13.02.2024 06:45 »
Bitte gern  :)

hojit835

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Antw:Familienzuschlag
« Antwort #7 am: 05.03.2024 19:37 »
Neben dem Grundgehalt wird Soldatinnen und Soldaten sowie Beamtinnen und Beamten des Bundes ein Familienzuschlag gewährt, der sich an der Familiensituation orientiert. In der Stufe 1 beträgt dieser Zuschlag für verheiratete Soldaten und Beamte, zum Unterhalt verpflichtete geschiedenen Soldaten und Beamte sowie Soldaten/Beamte mit zu berücksichtigenden Kindern gemäß § 40 Absatz 1 Bundesbesoldungsgesetz 153,88 Euro. Die Stufe 2 , welche für Soldaten und Beamte der ersten Stufe gilt und denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz zusteht, beträgt der Familienzuschlag 285,40 Euro. Für das zweite Kind erhöht sich der Familienzuschlag um 131,52 Euro und für jedes weitere Kind zahlt die Bundeswehr 409,76 Euro. wirschreiben.ch
hier sieht man glaub ich besser was mein Problem ist ich hab den ausschnitt aus dem Bezüge Rechner des BVA

sailor

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Antw:Familienzuschlag
« Antwort #8 am: 05.03.2024 20:44 »
Der Bezügerechner ist nicht auf dem neuesten Stand