Autor Thema: [Allg] Fragen zur PKV (Analogabrechnungen, Beitragsstabilität)  (Read 826 times)

ÖD123

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Guten Morgen,

ich stehe vor der Entscheidung einer PKV und beschäftige mich schon seit Monaten mit dem Thema, habe dieses Forum durchforstet, diverse Internetseiten, kv-fux etc. Aber mir fällt die Entscheidung extrem schwer. Vielleicht kann mir jemand folgende Fragen beantworten:

- Manche PKVs wie z.B. die Debeka erstatten keine Analogabrechnungen. Ich habe gelesen, dass solche Analogabrechnungen vor allem beim Zahn vorkommen können. Kommen solche Analogabrechnungen oft vor und wenn ja, handelt es sich dabei um sehr hohe Beträge? Und weiß jemand, ob die DBV Analogabrechnungen erstattet (ich konnte dazu nichts finden).

- Wie beitragsstabil sind PKVs wie Barmenia, Alte Oldenburger oder Signal Iduna? Sind die Nicht-Klassischen-Beamten-PKVs ggf. instabiler? Der Beitrag eines Kollegen bei der Debeka ist viel weniger gestiegen als bei einem Kollegen bei der Signal Iduna. Gibt es da einen Zusammenhang?

- Hat jemand allgemein Tipps oder Empfehlungen für die Wahl der PKV? Mein Favorit ist eigentlich die Barmania, aber der Beitrag ist schon sehr hoch und ich habe Angst, dass der Beitrag bei einer so guten PKV wie der Barmenia krasser steigt als bei anderen.

Vielen Dank für eure Hilfe!
« Last Edit: 15.02.2024 02:39 von Admin »

Saxum

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Analogabrechnungen sind gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ zulässig und sollte eigentlich in der Regel problemlos übernommen werden, wenn diese medizinisch sinnvoll sind, entsprechend passend sind und nicht ausgeschlossen worden sind.

Mal von der DeBeKa abgesehen die hier solche Abrechnungen scheinbar als "Freiwillige Leistungen" einschränkt, würde ich davon ausgehen, dass die meisten privaten Krankenversicherer Analogabrechnungen erstatten, wenn diese sich ohne Einschränkungen auf die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ) beziehen.

Als Orientierungshilfe gibt es die Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer sowie die Kommentierung des PKV Verbandes zu Zahnärztlichen Analogberechnungen . Soweit es also dort positiv bejaht worden ist, würde ich davon ausgehen, dass es dem Grunde nach erstattet wird.

Ob die DBV Analogleistungen erstattet? Als Laie würde ich behaupten "ja", da ich spontan nichts gegenteiliges finden könnte. Jedoch schadet es nie direkt beim Versicherer nachzufragen, da erhälst du dann auch in der Regel eine aussagekräftigere Antwort als hier.

Beitragsstabilität ist kein Faktor der sich pauschal voraussagen lässt, man kann anhand der Geschäftsberichte wohl eine Prognose abgeben, wie die generelle Finanzielle Stabilität des Versicherers ist und dann anhand dieser eine Meinung abgeben.

Beitragserhöhungen werden immer nur unter den Voraussetzungen des § 203 VVG erhoben. Da erst das erreichen dieser "Hürden" die Möglichkeit auslösen kann Beitragserhöhungen durchzuführen, sind die Abstände daher unterschiedlich länger.

Manche Versicherer entscheiden auch, angesichts Ihrer Rücklagen gegebenenfalls die Beitragserhöhungen erstmal "aufzuschieben", auch wenn sie die Hürden bereits überschritten haben. Was dann später gegebenenfalls in höheren Erhöhungen resultieren kann.

Singal Iduna / Debeka: Korrelation ist keine Kausalität.

Es steht ja bei etwaigen "Beitragsexplosionen", die ich eher als unwahrscheinlich ansehe, immer noch die Möglichkeit nach § 204 VVG in einen neueren Vertrag mit zumindest gleichen Leistungen zu wechseln wo der Beitrag ggf. wieder passt. Ansonsten kann man ja immer noch als aller letzte Maßnahme Basistarif hüpfen, der ja auch durch die prozentuale Absicherung der Beihilfe nur max. 50% des Höchstsatz beträgt und durch die bis dahin angesammelten Altersrückstellungen ja gegebenenfalls nochmals geringer ausfällt.