Grundsätzlich ist eine Verbeamtung auch zum 01.04.2024 möglich. Die Frage ist, wie die fachliche und persönliche Nichteignung begründet wurde. Du müsstest ja einen Verbeamtungsantrag gestellt und eine Ablehnung mit entsprechender Begründung bekommen haben. Das zu widerlegen liegt jetzt an dir. Die Gleichbehandlung nach Art. 3 GG heißt ja nicht, dass jeder verbeamtet wird, der sein Ref bestanden hat, sondern nur, dass gleiche Sachverhalte gleich beurteilt werden müssen. Eventuell wurde noch nach der Leistung im Ref unterschieden. Dazu kommt die persönliche Nichteignung, die ja auch erst begründet und jetzt von dir widerlegt werden muss. Viel Spekulation ohne den tatsächlichen Vw-Vorgang zu kennen. Und zu guter Letzt: Du hast keinen Anspruch auf Verbeamtung. Wenn es der Dienstherr in deinem Fall nicht will, schaust du in die Röhre.