Wie schaut es aus, wenn der Pensionär die Mindestversorgung erhält und zusätzlich eine gesetzliche Rente in Höhe von z.B. 700 Euro.
Wird die 700 Euro dann in voller Höhe vollständig von der Mindestpension abgezogen?
Die gesetzliche Rente und ggf. Zusatzversorgung wird meines Wissens erst dann angerechnet, wenn man in Summe das maximale Ruhegehalt (= 71,75 % der ruhegehaltfähigen Bezüge) überschreitet. Das kann ja bei der Mindestpension schon allein vom Namen her nicht der Fall sein.
Edit: Also solange Pension + Rente etc. kleiner oder gleich des maximalen Ruhegehalts ist, bekommt man beides, wenn auch halt aus mehreren/verschiedenen Töpfen und danach wird die Pension so gekürzt, dass man beim Maximalbetrag bleibt, wie man ihn nach 40 Dienstjahren erhalten würde.