Hallo,
ich habe folgende Frage, zu der ich keine Info finde:
Wenn ein Beamter sich wegen Dienstunfähigkeit im Ruhestand befindet und der Dienstherr nach einer erneuten Überprüfung der Gesundheit durch den Amtsarzt auf die Suche nach einem Dienstposten begiebt, kann bzw. muss der Dienstherr dann ein BEM anbieten?
Falls ja, muss/kann dieses im Vorfeld einer eventuellen Reaktivierung angeboten werden und sozusagen als Erkenntnisquelle dienen, ob ein leidensgerechter Dienstposten gefunden werden kann? Oder käme ein BEM erst nach einer Reaktivierung in Betracht.
Wäre ein Beamter verpflichtet, vor einer Reaktivierung an einem BEM und an der Suche nach einer anderweitigen Verwendung mitzuwirken oder hätte er im Ruhestand keine Verpflichtung dazu, an dienstlich veranlassten Gesprächen wie BEM oder Vorstellungsgesprächen oder einer Erprobung nach dem Hamburger Modell teilzunehmen?
Soweit ich gelesen habe, wäre ich als Ruhestandsbeamter verpflichtet, zur amtsärztlichen Untersuchung zu erscheinen, was ich auch gemacht habe. Jetzt steht ein Verwendungsprüfung im Raum und ich Frage ich, ob ich verpflichtet werden kann, an Bewerbungsverfahren, Vorstellungsgesprächen teilzunehmen bevor überhaupt eine Reaktivierung ausgesprochen wird.
Könnte mein DH mich anweisen, eine Erprobungsphase der dienstlichen Tätigkeit anzutreten oder müsste vor einem und vom Verlauf der Erprobung eine Reaktivierung abhängig machen? Oder müsste erst eine Reaktivierung erfolgen, bevor der DH von mir verlangen kann, dienstlich veranlasste Gesprächstermine oder die Teilnahme an einer Erprobung / Wiedereingliederung teilzunehmen?
Gelten die Vorschriften des BEMs nur für noch aktive Beamte oder auch für Beamte im Ruhestand, bei welchen eine Reaktivierung im Raum steht?