Auch wenn die jeweilige Gemeindeordnung dazu keine Regelung trifft, lohnt es sich immer, sich auch die Hauptsatzung der betreffenden Gemeinde anzusehen. Oftmals ist auch hier eine Regelung zu finden, dass der Gemeinderat für die Entscheidung zur Einstellung von Beschäftigten ab einer bestimmten Entgeltgruppe trifft. Das hängt auch mit der Bedeutung der Stelle für die Gemeinde zusammen. Gerade für kleinere Gemeinden haben höher bewertete Stellen größere finanzelle Auswirkungen auf den Gesamthaushalt. Und wenn der Gemeinderat schon die Entscheidung zu treffen hat, sollte er die Bewerber auch entsprechend kennenlernen. Die Personalstelle nimmt hier i.d.R. eine Vorauswahl vor und reduziert die Anzahl. Das hatte ich auch schon und ist ganz üblich. Ist im Prinzip ähnlich einem Vorstellungsgespräch mit Fragen der Gemeinderäte.