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Urlaub während der Wahlen

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Angelsaxe:
Das kann ich nachempfinden. Ich persönlich nehme gerne als Wahlhelfer teil - am Wahltag, sonst bin ich vom Drumherum verschont. Ich bin aber auch nicht in diesem Bereich tätig.
An meinem vorherigen Dienstort mit etwa 10.000 Beschäftigten werden ein paar Monate im Vorfeld die "Einberufungen" durch das Wahlamt verschickt. Wer zu diesem Zeitpunkt schon Urlaub beantragt hat kann sich problemlos von der Verpflichtung befreien lassen. Im Zweifelsfall und mit (guter) Begründung ist es auch später noch möglich. Ich beziehe mich ausschließlich auf Wahlhelfer!
Ich vermute die Beschäftigten im Wahlamt selbst werden in der Wahl-Zeit keinen Urlaub nehmen/bekommen.

Kommunalgenie:
Alles in Allem scheinst du eher kein toller AN zu sein.
Mir würden glaube ich alle Gesichtszüge entgleiten wenn ein Wahlsachbearbeiter vor und nach der Wahl Urlaub beantragt.

Ansonsten müsstest du uns erstmal mitteilen, ob du an dem Sonntag arbeiten sollst oder ob du als ehrenamtlicher Wahlhelfer eingesetzt werden sollst.
Anrecht auf Urlaub besteht in jedem Fall nicht. Hier liegt zweifellos ein betrieblicher Grund vor.
Private Termine am Wahltag sind vollkommen irrelevant, es sei denn es handelt es sich um einen Termin der gesetzlich normiert zur Ablehnung des Ehrenamtes führen kann. Das befreit dich aber auch noch lange nicht vor eventueller Sonntagsarbeit. Wie gesagt, es fehlt Kontext.

BAT:
Es geht nicht um Ehrenamt, es steht im Arbeitsvertrag.

Ausweislich der Schilderungen scheint es ja ständig Probleme zu geben. Ja, insofern wohl ein ganz schlechter AN.

Schmitti:

--- Zitat von: KaiBro am 14.02.2024 04:22 ---Frage aus dem Grund, weil bei mir in den letzten Jahren häufiger Urlaubsanträge abgelehnt wurden
--- End quote ---
Wie schafft man das?

Kommunalgenie:

--- Zitat von: BAT am 14.02.2024 11:57 ---Es geht nicht um Ehrenamt, es steht im Arbeitsvertrag.

Ausweislich der Schilderungen scheint es ja ständig Probleme zu geben. Ja, insofern wohl ein ganz schlechter AN.

--- End quote ---

Ja es steht im Arbeitsvertrag, aber wenn er als ehrenamtlicher Wahlhelfer eingesetzt werden soll würden ja andere Vorschriften Anwendung finden. Es steht ja im SV nicht geschildert ob er in der Verwaltung eingesetzt werden soll am Wahltag.

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