Autor Thema: SuE-Zulage (Tarifeinigung 2022) auch nach dem 29.02.2024?  (Read 1048 times)

Frank Vulpius

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Hallo!
Unsere Kolleg:innen erhalten seit 2022 die SuE-Zulage (180 bzw. 130 Euro/Monat) entsprechend des Tarifabschlusses im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE). Dieser hat eine Laufzeit bis mind. zum 31.12.2026, lesen wir.
Nun gibt es seit vergangenem Jahr einen neuen Tarifabschluss für den TVöD, der im letzten Jahr eine Nullrunde vorsah und der zu Steigerungen der Tabellenentgelte ab dem 01.03.2024 führt, so auch für die Kolleg:innen im SuE. Auch diese bekommen 200 Euro plus 5,5 % mehr.

Da im Einigungspapier zum TVöD-Abschluss 2023 nicht ausgeführt ist, dass der Tarifabschluss zum SuE aus 2022 damit aufgehoben ist, gehen wir davon aus, dass die SuE-Zulage (und auch alle anderen Regelungen aus 2022, z.B. zur Verkürzung von Stufenlaufzeiten) natürlich auch weiterhin aufs Tabellenentgelt aufgeschlagen wird und somit das AN-Brutto um 180 bzw. 130 Euro über dem Tabellenentgelt liegt.

Das sieht die GEW auch so, da sie schreibt: "Die SuE-Zulagen sowie die Regenerations- und Umwandlungstage, die wir in der Tarifrunde für den Sozial- und Erziehungsdienst 2022 erkämpft haben, bleiben selbstverständlich erhalten und werden nicht mit dem Tarifabschluss 2023 verrechnet!" (https://www.gew.de/troed2023/fragen-und-antworten).

Leider finden wir dazu aber keine "offiziellen" Ausführungen, die die GEW-Interpretation, die sich mit unserer deckt, bestätigen. Mit "offiziell" meine ich z.B. den VKA oder eine juristische Bewertung etc.

Da wir als kleiner freier Träger zwar nach TVöD zahlen aber keinem Arbeitgeberverband angehören, wissen wir nicht, wer uns hier "offiziell" beraten könnte. Vielleicht kann uns hier jemand weiterhelfen?

Vielen Dank!

McOldie

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§ 15 Abs. 2.1
Beschäftigte, die nach Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 – Entgeltordnung
(VKA) in einer der Entgeltgruppen S 2 bis S 11a eingruppiert sind, erhalten eine
monatliche SuE-Zulage in Höhe von 130,00 Euro. 2Beschäftigte, die nach Teil B
Abschnitt XXIV der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) in einer der Entgeltgruppen
S 11b bis S 12 sowie S 14 oder S 15 bei Tätigkeiten der Fallgruppe 6 eingruppiert
sind, erhalten eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 180,00 Euro.12