Autor Thema: Eingruppierung TVöD VKA E10 ohne Studium  (Read 1521 times)

Marsi23

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Eingruppierung TVöD VKA E10 ohne Studium
« am: 14.02.2024 15:40 »
Hallo zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Aktuell bin ich in der E9b / Stufe 3 eingestellt. Ich habe zwei abgeschlossene Ausbildungen (keine öffentliche Verwaltung), aber kein Studium. Seit 2,5 Jahren bin ich in der öffentlichen Verwaltung tätig. Davor 6 Jahre in der Privatwirtschaft.
Nun habe ich mich bei einer anderen Behörde auf eine E10 Stelle beworben (Verwaltungsbereich).
Heute wurde mir lediglich die E9a / Stufe 3 angeboten, mit der Begründung, ich habe ja kein Studium.
Meiner Ansicht nach müsste ich doch min. E9c / Stufe 3 erhalten, also eine EG niedriger?
Oder sehe ich hier was falsch?
Viele Grüße und vielen Dank :)

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung TVöD VKA E10 ohne Studium
« Antwort #1 am: 14.02.2024 19:08 »
Du siehts es uU richtig, dass du sofern du die 10er Tätigkeiten übertragen bekommst und dafür Voraussetzungen in der Person gibt, die du nicht hast, du in der 9c eingruppiert werden würdest.

Aber wenn sie dir halt wegen des fehlenden Studiums nur 9a Aufgaben geben wollen, dann dürfen die das.

Wenn sie glauben, sie dürfen dir nicht die 10er Aufgaben übertragen, weil du nicht studiert bist, dann ist es halt der übliche BeamtenKalkriesel Quark oder andere unwissende Personalermüll.


Marsi23

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Antw:Eingruppierung TVöD VKA E10 ohne Studium
« Antwort #2 am: 14.02.2024 20:42 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich soll jedoch für E9a dennoch alle Tätigkeiten der E10-Stelle ausführen.
Dann wäre die E9a tariflich doch nicht richtig, oder? Also wenn ich dennoch alle E10-Tätigkeiten der Stelle ausführe.

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung TVöD VKA E10 ohne Studium
« Antwort #3 am: 14.02.2024 21:18 »
Die Frage ist durch dich selbst und durch MoinMoin bereits beantwortet. Du kannst dir ja mal vom dortigen Personaler die Rechtsgrundlage zeigen lassen, aus der sich weniger als EG 9c ergibt. ;)

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung TVöD VKA E10 ohne Studium
« Antwort #4 am: 15.02.2024 06:44 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich soll jedoch für E9a dennoch alle Tätigkeiten der E10-Stelle ausführen.
Dann wäre die E9a tariflich doch nicht richtig, oder? Also wenn ich dennoch alle E10-Tätigkeiten der Stelle ausführe.
Du wärest dann mindestens in der EG9c eingruppiert und der AG würde dir das falsche Entgelt überweisen, welches du per ArbG einklagen kannst.