Hallo zusammen,
ich bin ü40J und spiele mit dem Gedanken von TVL (Arbeitgeber1) nach TVÖD-Bund (Arbeitgeber2) zu wechseln.
Ich bin aktuell beim Arbeitgeber1 seit über 10 Jahren beschäftigt (E11 - Stufe 6).
Wenn ich nun wechseln würde, wird die Beschäftigungszeit für das Thema Kündigungsschutz vom Arbeitgeber1 beim Arbeitgeber2 mit angerechnet? Oder fängt man wieder bei 0,0 an?
Mit welcher Einstufung könnte ich mich bei gleicher Tätigkeit bei dem Arbeitgeber2 wiederfinden?
Ist dies abhängig von der neuen Entgeltgruppe?
Vielen Dank.