Autor Thema: höherwertige Aufgaben ohne Zulage  (Read 3053 times)

Agent Romanoff

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höherwertige Aufgaben ohne Zulage
« am: 15.02.2024 09:13 »
Hallo zusammen,
ich brauche eure Unterstützung in folgendem Fall:

die Kollegin (EG9b/Stufe 5) übt seit 01.07.2021 höherwertige Tätigkeiten (Projektleitung) aus. Auf mündliche Nachfrage beim AL wurde ihr mitgeteilt, dass es sich bei der Tätigkeit lediglich um "Mitarbeit in einem Projekt" handelt und sie daher keine Zulage erhalte.

Im Oktober 21 wechselte der AL die Dienststelle, seine Stelle wurde im Januar 22 neu besetzt. In einem MAJG Mitte November 22 sprach die Kollegin bei der neuen AL erneut das Thema Zulage an. Die neue AL ließ sich die vorgetragenen Tätigkeiten von der Stabsstelle (für Projekte) bestätigen. Nach Überprüfung teilte die AL mündl. mit, dass es sich um höherwertige Tätigkeiten handele und sie eine Zulage gem. § 14 Abs 3 TV-L für die Kollegin beantragen würde. Zwischenzeitlich wurde sie auch von der Linienarbeit entlastet, da das zu leitende Projekt nachweislich 50% der WAZ in Anspruch nimmt. Es wurde offenbar ein Aktenvermerk erstellt und die Mitbestimmung/ Beteiligung des Personalrates vorbereitet. 

Nachdem die Kollegin einige Wochen nichts mehr dazu gehört hatte, fragte sie nach. Die AL teilte mit, dass die Verwaltungsleitung über Zulagen und Höhergruppierungen befinden würde. Bisher sei sie ohne Antwort. In regelmäßigen Abständen (2-3 Monate) fragte die Kollegin immer wieder nach. Letzte Antwort: die sich mittlerweile angesammelte Höhe der Zulage(n-Nachzahlung) sei der Verwaltungsleitung zu hoch. Letzlich bekomme sie gar nichts.

Vom moralischen Standpunkt abgesehen: wie seht ihr den Sachverhalt? Ist die Forderung der Kollegin berechtigt bzw. durchsetzbar?
« Last Edit: 15.02.2024 09:19 von Agent Romanoff »

E15TVL

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Antw:höherwertige Aufgaben ohne Zulage
« Antwort #1 am: 15.02.2024 09:20 »
Mal angenommen die Tätigkeiten wurden tatsächlich wirksam übertragen und sind höherwertig: Wurden die Ansprüche entsprechend § 37 TV-L geltend gemacht?

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Antw:höherwertige Aufgaben ohne Zulage
« Antwort #2 am: 15.02.2024 09:27 »
Es kommt darauf an, ob die Projektleitung tatsächlich eine höherwertige Tätigkeit ist und ob sie vom Umfang her eingruppierungsrelevant ist.

Konkret würde ich die Tätigkeiten der Projektleitung bewerten und mir eine Meinung zur Eingruppierung bilden. Sollte dabei eine höhere Entgeltgruppe bei herauskommen würde ich als nächsten prüfen, in welchem zeitlichen Umfang der Kollegin die Projektleitung übertragen wurde (wurden die im Sachverhalt genannten 50% tatsächlich übertragen?)

Sollte dann eine höhere Eingruppierung rauskommen, würde ich wie von E15TVL beschrieben die Zulage einfordern.

Agent Romanoff

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Antw:höherwertige Aufgaben ohne Zulage
« Antwort #3 am: 15.02.2024 09:30 »
Der AL hatte die Höherwertigkeit der Tätigkeiten ja schon bei der ersten Anfrage bestritten und die Zahlung einer Zulage abgelehnt, sodass die Kollegin einen schriftlichen Antrag gar nicht erst gestellt hatte. Der wäre ja eben über den Tisch des AL gelaufen und dort dann eben auch schriftlich abgelehnt worden.

Später - bei der neuen AL - gab es neben den Gesprächen natürlich auch noch Mail-Austausch zum Thema.


Agent Romanoff

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Antw:höherwertige Aufgaben ohne Zulage
« Antwort #4 am: 15.02.2024 09:32 »
Es kommt darauf an, ob die Projektleitung tatsächlich eine höherwertige Tätigkeit ist und ob sie vom Umfang her eingruppierungsrelevant ist.

Konkret würde ich die Tätigkeiten der Projektleitung bewerten und mir eine Meinung zur Eingruppierung bilden. Sollte dabei eine höhere Entgeltgruppe bei herauskommen würde ich als nächsten prüfen, in welchem zeitlichen Umfang der Kollegin die Projektleitung übertragen wurde (wurden die im Sachverhalt genannten 50% tatsächlich übertragen?)

Sollte dann eine höhere Eingruppierung rauskommen, würde ich wie von E15TVL beschrieben die Zulage einfordern.


Die offizielle Übertragung der höherwertigen Tätigkeit blieb aus, da der zu diesem Zeitpunkt zuständige AL die Höherwertigkeit der Tätigkeiten bestritt.

Agent Romanoff

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Antw:höherwertige Aufgaben ohne Zulage
« Antwort #5 am: 15.02.2024 09:38 »
Mal angenommen die Tätigkeiten wurden tatsächlich wirksam übertragen und sind höherwertig: Wurden die Ansprüche entsprechend § 37 TV-L geltend gemacht?

Im Mai 2023 hat die neue AL quasi den Antrag auf Zulage bzw. ihre Absicht eine rückwirkende Zulage per E-Mail bestätigt.

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Antw:höherwertige Aufgaben ohne Zulage
« Antwort #6 am: 15.02.2024 09:42 »
Es kommt darauf an, ob die Projektleitung tatsächlich eine höherwertige Tätigkeit ist und ob sie vom Umfang her eingruppierungsrelevant ist.

Konkret würde ich die Tätigkeiten der Projektleitung bewerten und mir eine Meinung zur Eingruppierung bilden. Sollte dabei eine höhere Entgeltgruppe bei herauskommen würde ich als nächsten prüfen, in welchem zeitlichen Umfang der Kollegin die Projektleitung übertragen wurde (wurden die im Sachverhalt genannten 50% tatsächlich übertragen?)

Sollte dann eine höhere Eingruppierung rauskommen, würde ich wie von E15TVL beschrieben die Zulage einfordern.


Die offizielle Übertragung der höherwertigen Tätigkeit blieb aus, da der zu diesem Zeitpunkt zuständige AL die Höherwertigkeit der Tätigkeiten bestritt.

na wunderbar. Dann wurden also die Aufgabe der Projektleitung bislang gar nicht übertragen. Dann darf die Kollegin sie auch nicht ausführen. Also (Projekt-)Stift fallenlassen und die alten Tätigkeiten im vollen Umfang wieder aufnehmen.
Oder: Das Thema als Grundlage für ein Gespräch mit der verantwortlichen Führungskraft nehmen im Sinne von:
- Gerne mache ich die Projektleitung
- übertrage mir diese Tätigkeit mit einer entsprechenden Tätigkeitsdarstellung

Dann hätte man auch die Tätigkeiten dokumentiert und könnte sich eine Meinung zur Eingruppierung machen.
Das Verfahren mit dem "Antrag auf Zulage" ist ohnehin verkehrt, da es einen solchen Antrag nicht gibt. Entweder steht eine Zulage aufgrund der vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeiten zu oder nicht. Stünde sie zu, wäre sie geltend zu machen, nicht zu beantragen.

Capo

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Antw:höherwertige Aufgaben ohne Zulage
« Antwort #7 am: 15.02.2024 13:30 »
Wenn deine Kollegin seit 2021 diese Tätigkeiten ausübt ist das nicht eine Vorrübergende Übertragung. Oder gibt es dafür eine Begründung? Z.B. Erkrankung eines Kollege, Abschluss eines Projektes.Wenn Sie dauerhaft diese Tätigkeiten machen soll muss sie auch dauerhaft entsprechend Eingruppiert werden. 

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Antw:höherwertige Aufgaben ohne Zulage
« Antwort #8 am: 15.02.2024 14:48 »
Wenn deine Kollegin seit 2021 diese Tätigkeiten ausübt ist das nicht eine Vorrübergende Übertragung. Oder gibt es dafür eine Begründung? Z.B. Erkrankung eines Kollege, Abschluss eines Projektes.Wenn Sie dauerhaft diese Tätigkeiten machen soll muss sie auch dauerhaft entsprechend Eingruppiert werden.

Bislang wurde die Tätigkeit noch gar nicht übertragen, insoweit ergibt sich keine Relevanz für die Eingruppierung.
Ansonsten kann eine Tätigkeit auch über 2-3 Jahre vorübergehend übertragen werden, z.B. wie hier für die Dauer des Projekts.

MoinMoin

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Antw:höherwertige Aufgaben ohne Zulage
« Antwort #9 am: 15.02.2024 15:16 »
Die offizielle Übertragung der höherwertigen Tätigkeit blieb aus, da der zu diesem Zeitpunkt zuständige AL die Höherwertigkeit der Tätigkeiten bestritt.
Wann wurden die Tätigkeiten (egal ob man sie als höherwertig oder nicht ansieht) vom Ag nachweislich übertragen?

Wann hat sie das ihrer Meinung nach höher Entgelt §37 wirksam eingefordert?
Zitat
Die AL teilte mit, dass die Verwaltungsleitung über Zulagen und Höhergruppierungen befinden würde. Bisher sei sie ohne Antwort. In regelmäßigen Abständen (2-3 Monate) fragte die Kollegin immer wieder nach. Letzte Antwort: die sich mittlerweile angesammelte Höhe der Zulage(n-Nachzahlung) sei der Verwaltungsleitung zu hoch. Letzlich bekomme sie gar nichts.
Also hat die Verwaltungsleitung damit kundgetan, dass diese Tätigkeiten nicht benötigt werden.
Also sollte die Kollegin, auf keinen Fall noch einen Finger für diese nicht übertragenden Tätigkeiten krumm machen und die Verwaltungsleitung darüber informieren, dass sie diese Tätigkeiten nicht weiter ausüben darf, solange die Verwaltungsleitung es ablehnt, dass sie diese Tätigkeit ausüben sol.

BTW: Aufgelaufen ist derzeitig NULL €uro und die Verwaltungsleitung irrt.






FearOfTheDuck

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Antw:höherwertige Aufgaben ohne Zulage
« Antwort #10 am: 15.02.2024 20:54 »
Gruseliger Sachverhalt mal wieder. Man könnte auch sagen, die Kollegin wurde hier gründlich verarscht.

Da (oder wenn) keine Übertragung der höherwertigen Tätigkeit stattgefunden hat, gibt es auch keine Ansprüche, die man hierfür geltend machen kann. Die auszuübende Tätigkeit hat sich nicht geändert und die ausgeübte Tätigkeit spielt hierfür keinerlei Rolle. Das ist zur Vergangenheit zu sagen.

Wie man zukünftig damit umgehen sollte, hat mein Vorredner bereits ausgeführt.

Agent Romanoff

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Antw:höherwertige Aufgaben ohne Zulage
« Antwort #11 am: 19.02.2024 14:40 »

Also hat die Verwaltungsleitung damit kundgetan, dass diese Tätigkeiten nicht benötigt werden.
Also sollte die Kollegin, auf keinen Fall noch einen Finger für diese nicht übertragenden Tätigkeiten krumm machen und die Verwaltungsleitung darüber informieren, dass sie diese Tätigkeiten nicht weiter ausüben darf, solange die Verwaltungsleitung es ablehnt, dass sie diese Tätigkeit a"usüben sol.

BTW: Aufgelaufen ist derzeitig NULL €uro und die Verwaltungsleitung irrt.
[/quote]

Es ist wohl tatsächlich so, dass die Kollegin sich von der AL hat einschüchtern lassen und in der Folge nicht konsequent reagiert hat. Die Quittung ist nun, dass sie das Projekt zum 29.02.2024 abschließen wird - die Arbeit ist also bereits getan - ohne auch nur einen Cent dafür zu sehen.

Sie hatte wohl noch Anfang dieses Monats schriftlich (per Mail) auf den Sachverhalt hingewiesen und ihre Forderung nach einer rückwirkenden Zulage dargelegt; ist aber auch auf diese E-Mail hin noch ohne Antwort geblieben.

Agent Romanoff

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Antw:höherwertige Aufgaben ohne Zulage
« Antwort #12 am: 19.02.2024 14:41 »
Gruseliger Sachverhalt mal wieder. Man könnte auch sagen, die Kollegin wurde hier gründlich verarscht.

Da (oder wenn) keine Übertragung der höherwertigen Tätigkeit stattgefunden hat, gibt es auch keine Ansprüche, die man hierfür geltend machen kann. Die auszuübende Tätigkeit hat sich nicht geändert und die ausgeübte Tätigkeit spielt hierfür keinerlei Rolle. Das ist zur Vergangenheit zu sagen.

Wie man zukünftig damit umgehen sollte, hat mein Vorredner bereits ausgeführt.

Leider wahr! Rechtlich nichts auszusetzen, moralisch eine Schweinerei...

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Antw:höherwertige Aufgaben ohne Zulage
« Antwort #13 am: 19.02.2024 14:57 »
Gruseliger Sachverhalt mal wieder. Man könnte auch sagen, die Kollegin wurde hier gründlich verarscht.

Da (oder wenn) keine Übertragung der höherwertigen Tätigkeit stattgefunden hat, gibt es auch keine Ansprüche, die man hierfür geltend machen kann. Die auszuübende Tätigkeit hat sich nicht geändert und die ausgeübte Tätigkeit spielt hierfür keinerlei Rolle. Das ist zur Vergangenheit zu sagen.

Wie man zukünftig damit umgehen sollte, hat mein Vorredner bereits ausgeführt.

Und somit - rein praktisch gedacht, wo es rechtlich nix zu holen gibt - ein gutes Druckmittel / Argumentationshilfe um für die (nahe) Zukunft etwas im Sinne der Kollegin rauszuholen.

Leider wahr! Rechtlich nichts auszusetzen, moralisch eine Schweinerei...

Agent Romanoff

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Antw:höherwertige Aufgaben ohne Zulage
« Antwort #14 am: 07.03.2024 11:53 »
Update zum Sachverhalt:

von höchster Stelle wurde nun dazu folgende Erklärung abgegeben:

Die Behördenleitung sieht in Projektarbeit keine zusätzliche Tätigkeit zur Linienarbeit.

Schließlich sei (zusäztliche) Projektarbeit heutzutage auf jedem Arbeitsplatz üblich - auch wenn das so nicht in der Stellenbeschreibung stehen würde.

Die Voraussetzungen für eine Zulage nach § 14 TV-L sei also nicht gegeben.

Insofern wolle man künftig (und diesen Fall mit eingeschlossen) die bisherige Vorgehensweise ändern und (ohne eine Garantie) bei "erfolgreichem" Abschluss des Projektes eine Leistungsprämie (in unbestimmter Höhe) zahlen.

Die Kollegin hat nun zum 01.07.24 gekündigt. Das Projekt wird sie nicht mehr beenden.