Liebes Forum, ich bitte euch um Hilfe bei der Einordnung der folgenden Situation…
1. Ich habe meinen Antrag für die Überleitung in die neue Entgeltverordnung für IT-Beschäftigte am Juni 2021 gestellt.
2. Mai 2022 wurde mir mitgeteilt, dass ich Verwaltungsangestellter sei und somit nicht übergeleitet werden könne.
3. Ich habe fristgerecht Widerspruch eingelegt, da meine Tätigkeiten über 50 % im ITK-Bereich liegen und es somit unerheblich ist, wie ich zugeordnet bin.
4. Im Januar 2024 wurde mir in einem Schreiben recht gegeben, aber zugleich mitgeteilt, dass sie bereits nach meinem Antrag überprüft, hätten, zu welchem Ergebnis sie im Speziellen teil für die Beschäftigung in der Informations- und Kommunikationstechnik kommen würden. Ich hätte keinerlei Vorteile, eher im Gegenteil. Zu diesem Ergebnis sei auch eine externe Gutachterin gekommen (die wurde eigentlich herangezogen, um zu urteilen, ob ich mehr wie 50 % IT-Tätigkeit habe)
5. Daraufhin habe ich geschrieben, dass das Hinzuziehen einer Expertin ist hierbei nicht von Belang ist, da dem Arbeitgeber keinerlei Entscheidung zusteht, weder hinsichtlich des Umstandes, ob der Antrag überhaupt hätte gestellt werden können, noch hinsichtlich der daraus folgenden Eingruppierung. Der Antrag entfaltet als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung seine Wirkung unmittelbar mit dem fristgerechten Eingang beim Arbeitgeber. Als Rechtsfolge ergibt sich die Eingruppierung in die höhere Entgeltgruppe rückwirkend zum 01.01.21.
Ich habe darum gebeten, zeitnah die Überleitung in die neue Entgeltverordnung vorzunehmen.
6. Die Personalabteilung weigert sich. Jetzt kommt es zu einem Gespräch mit der Personalabteilung, meinen Vorgesetzten und dem Personalrat, um die Angelegenheit zu klären.
Vor 1 Jahr haben die Kollegen vom Rechenzentrum und ich einen Aufstand gemacht, da sie versucht haben überhaupt niemanden im Haus überzuleiten. Danach ging es schnell und meine Kollegen wurden übergeleitet. Nur ich nicht … jetzt stehe ich alleine da …
Meiner Meinung nach, hat die Personalabteilung überhaupt kein Recht, dem nicht nachzukommen, oder? Wie würdet ihr weiter vorgehen? Wo finde ich dazu die Rechtsgrundlage?
Würde mich über rege Anteilnahme freuen.