Autor Thema: Überleitung in neue IT-Entgeltverordnung abgelehnt! Was kann ich tun?  (Read 1744 times)

HAL9000

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Liebes Forum, ich bitte euch um Hilfe bei der Einordnung der folgenden Situation…

1. Ich habe meinen Antrag für die Überleitung in die neue Entgeltverordnung für IT-Beschäftigte am Juni 2021 gestellt.

2. Mai 2022 wurde mir mitgeteilt, dass ich Verwaltungsangestellter sei und somit nicht übergeleitet werden könne.

3. Ich habe fristgerecht Widerspruch eingelegt, da meine Tätigkeiten über 50 % im ITK-Bereich liegen und es somit unerheblich ist, wie ich zugeordnet bin.

4. Im Januar 2024 wurde mir in einem Schreiben recht gegeben, aber zugleich mitgeteilt, dass sie bereits nach meinem Antrag überprüft, hätten, zu welchem Ergebnis sie im Speziellen teil für die Beschäftigung in der Informations- und Kommunikationstechnik kommen würden. Ich hätte keinerlei Vorteile, eher im Gegenteil. Zu diesem Ergebnis sei auch eine externe Gutachterin gekommen (die wurde eigentlich herangezogen, um zu urteilen, ob ich mehr wie 50 % IT-Tätigkeit habe)

5. Daraufhin habe ich geschrieben, dass das Hinzuziehen einer Expertin ist hierbei nicht von Belang ist, da dem Arbeitgeber keinerlei Entscheidung zusteht, weder hinsichtlich des Umstandes, ob der Antrag überhaupt hätte gestellt werden können, noch hinsichtlich der daraus folgenden Eingruppierung. Der Antrag entfaltet als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung seine Wirkung unmittelbar mit dem fristgerechten Eingang beim Arbeitgeber. Als Rechtsfolge ergibt sich die Eingruppierung in die höhere Entgeltgruppe rückwirkend zum 01.01.21.

Ich habe darum gebeten, zeitnah die Überleitung in die neue Entgeltverordnung vorzunehmen.

6. Die Personalabteilung weigert sich. Jetzt kommt es zu einem Gespräch mit der Personalabteilung, meinen Vorgesetzten und dem Personalrat, um die Angelegenheit zu klären.

Vor 1 Jahr haben die Kollegen vom Rechenzentrum und ich einen Aufstand gemacht, da sie versucht haben überhaupt niemanden im Haus überzuleiten. Danach ging es schnell und meine Kollegen wurden übergeleitet. Nur ich nicht … jetzt stehe ich alleine da …

Meiner Meinung nach, hat die Personalabteilung überhaupt kein Recht, dem nicht nachzukommen, oder? Wie würdet ihr weiter vorgehen? Wo finde ich dazu die Rechtsgrundlage?

Würde mich über rege Anteilnahme freuen.


TV-Ler

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In welchem Teil der Entgeltverordnung bist du denn derzeit Eingruppiert?

HAL9000

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Ich wurde als Verwaltungsangestellter angestellt. E10

TV-Ler

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Ich wurde als Verwaltungsangestellter angestellt. E10
Also im Teil I "Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst"?

HAL9000

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Ich wurde als Verwaltungsangestellter angestellt. E10
Also im Teil I "Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst"?

Ja Teil 1.

TV-Ler

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Ich wurde als Verwaltungsangestellter angestellt. E10
Also im Teil I "Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst"?

Ja Teil 1.
Dann gibt es keine Grundlage für deinen Antrag.

HAL9000

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Okay, jetzt bin ich perplex. Ich dachte ausschlaggebend ist das über 50 % meiner Tätigkeiten IT-Tätigkeiten sind?

TV-Ler

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Okay, jetzt bin ich perplex. Ich dachte ausschlaggebend ist das über 50 % meiner Tätigkeiten IT-Tätigkeiten sind?
Voraussetzung ist, das du in Teil II Abschnitt 11 der Entgeltordnung untergebracht bist.

HAL9000

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Okay, jetzt bin ich perplex. Ich dachte ausschlaggebend ist das über 50 % meiner Tätigkeiten IT-Tätigkeiten sind?
Voraussetzung ist, das du in Teil II Abschnitt 11 der Entgeltordnung untergebracht bist.

Okay, wenn ich mehr wie 50 % IT-Tätigkeiten habe und dies bestätigt wurde, müsste ich doch automatisch in Teil 2 fallen, oder? Wie kommt man von Teil1 in Teil 2?

HAL9000

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hat sich erledigt! habs Kapiert  :)

MoinMoin

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hat sich erledigt! habs Kapiert  :)
Also du bist weder in Teil I noch  in Teil II eingruppiert, es sind deine jeweiligen Tätigkeiten dort eingruppiert.
Ergo die IT Tätigkeiten in  Teil II Abschnitt 11 und dann nach der neuen EGO und der andere Kram wohl in Teil I

Wenn du also der Meinung bist, dass der IT Teil nach der neuen EGO höherbewertet ist als nach der neuen, dann kannst du doch den Klage weg gehen, wenn der AG nicht will.

Ich hoffe für dich , dass du §37 im Blick hattest.

TV-Ler

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hat sich erledigt! habs Kapiert  :)
Also du bist weder in Teil I noch  in Teil II eingruppiert, es sind deine jeweiligen Tätigkeiten dort eingruppiert.
...
Nee...Tätigkeitsmerkmale sind Entgeltgruppen zugeordnet.
Auszuübende Tätigkeiten erfüllen die Kriterien für bestimmte Tätigkeitsmerkmale und der Beschäftigte ist dann dementsprechend eingruppiert.