Stellenbeschreibung E9c

Begonnen von Dust, 15.02.2024 15:44

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Dust

Hallo an Alle,

ich versuche es mal einigermaßen verständlich zu erklären. Es gab 2017 die Überleitung von der E9b in die E9c. Den Antrag hatte ich nicht gestellt aufgrund der verloren Stufenlaufzeit. E9b Stufe 3, hätte bei mir denn E9c Stufe 2 bedeutet.

Die Stellenbeschreibung war damals von 2015 mit der Verg. IVb FG 1 a BAT-O entsprechend E9.

Übergeleitet wurde ich korrekt in die E 9 b. Im Juli 2020 wurden neue Stellenbeschreibungen vorgelegt die von allen unterschrieben wurden (Amtsleitung, SGL, Mitarbeiter) und die mit BesGr. E9c bewertet sind. Inhaltlich hat sich nicht wesentlich etwas geändert, es bleibt die gleiche Amtsbezeichnung. Lediglich die Zeitanteile haben sich geändert.

Nun meine Frage. Gilt die neue Stellenbeschreibung? Mein AG sagt es bleibt bei der unverändert auszuübenden Tätigkeit, da die Änderung nicht wesentlich ist und es bleibt auch bei der E9b. Nun habe ich eine neue unterschriebene Stellenbeschreibung mit E9c, aber bekomme weiterhin die E9b.

Danke für eure Hilfe.

MoinMoin

Stellen undStellenbeschreibungen sind tariflich nicht relevant.
Wenn sich deine auszuübenden Tätigkeit nicht geändert hat, dann hat sich deine Eingruppierung auch nicht geändert.

ich1974

Du hattest dich 2017 gegen einen Antrag und gegen die Überleitung in die 9c entschieden. Du übst die dir übertagene Tätigkeit ohne Änderung weiter aus somit kann auch keine HG erfolgen.

fragmalnach

Immer wieder schön...damals durchgerechnet, geschimpft und geflucht und ganz bewusst auf den Höhergruppierungsantrag verzichtet und heute stufengleich höhergruppert werden wollen und allen anderen damit die Nase lang machen.

Kann man im Sinne aller, die damals den Antrag gestellt haben, nur hoffen, dass sich Arbeitgeber an die tariflichen Regelungen halten und das Antragsbegehren konsequent ablehnen...

MoinMoin

Welches Antragsbegehren?
Ein AG hat es doch komplett in der Hand, ob er jemanden neue andere Tätigkeiten überträgt, die dann zur Höhergruppierung führen oder aber zur Manifestierung der 9b Tätigkeiten.

heike2106

Wenn sich 2020 die zeitlichen Anteile geändert haben, liegt doch aber eine Änderung der übertragenen Tätigkeiten vor?


BAT

EIn paar Monate auf eine andere Stelle und zurück auf die alte mit 9c....

MoinMoin

Zitat von: heike2106 in 16.02.2024 13:01
Wenn sich 2020 die zeitlichen Anteile geändert haben, liegt doch aber eine Änderung der übertragenen Tätigkeiten vor?
Wenn andere zeitliche Anteile übertragen wurden, ja. Kann ich dem SV aber nicht entnehmen, dass dem so gewesen ist.
Wenn man einfach anders zeitlich arbeitet , als es übertragen wurde, dann nein.
Auch wenn eine Stellenbeschreibung behauptet, dass so die Zeit Anteile zu sehen sind, heißt es nicht, dass sie dir auch übertragen wurden.

Dust

Zitat von: fragmalnach in 16.02.2024 11:00
Immer wieder schön...damals durchgerechnet, geschimpft und geflucht und ganz bewusst auf den Höhergruppierungsantrag verzichtet und heute stufengleich höhergruppert werden wollen und allen anderen damit die Nase lang machen.

Kann man im Sinne aller, die damals den Antrag gestellt haben, nur hoffen, dass sich Arbeitgeber an die tariflichen Regelungen halten und das Antragsbegehren konsequent ablehnen...

Ich weiß nicht was hier hineininterpretiert wird. Es geht lediglich darum ob die neue Stellenbeschreibung Auswirkungen hat. Es soll keinem die Nase lang gemacht werden. Die Stichtagsregelung empfinde ich, da persönlich betroffen, natürlich mehr als unglücklich. 3 Monate später wurde ja die Stufengleiche Höhergruppierung umgesetzt. Irgendwo musste aber ein Zeitpunkt gesetzt werden, so ist es halt. Ist aber jetzt nicht relevant, da anscheinend die neue Stellenbeschreibung keine tarifrechtliche Auswirkungen  hat.

Vielen Dank für eure Hilfe.