Hallo an Alle,
ich versuche es mal einigermaßen verständlich zu erklären. Es gab 2017 die Überleitung von der E9b in die E9c. Den Antrag hatte ich nicht gestellt aufgrund der verloren Stufenlaufzeit. E9b Stufe 3, hätte bei mir denn E9c Stufe 2 bedeutet.
Die Stellenbeschreibung war damals von 2015 mit der Verg. IVb FG 1 a BAT-O entsprechend E9.
Übergeleitet wurde ich korrekt in die E 9 b. Im Juli 2020 wurden neue Stellenbeschreibungen vorgelegt die von allen unterschrieben wurden (Amtsleitung, SGL, Mitarbeiter) und die mit BesGr. E9c bewertet sind. Inhaltlich hat sich nicht wesentlich etwas geändert, es bleibt die gleiche Amtsbezeichnung. Lediglich die Zeitanteile haben sich geändert.
Nun meine Frage. Gilt die neue Stellenbeschreibung? Mein AG sagt es bleibt bei der unverändert auszuübenden Tätigkeit, da die Änderung nicht wesentlich ist und es bleibt auch bei der E9b. Nun habe ich eine neue unterschriebene Stellenbeschreibung mit E9c, aber bekomme weiterhin die E9b.
Danke für eure Hilfe.