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Stellenbeschreibung E9c
Dust:
Hallo an Alle,
ich versuche es mal einigermaßen verständlich zu erklären. Es gab 2017 die Überleitung von der E9b in die E9c. Den Antrag hatte ich nicht gestellt aufgrund der verloren Stufenlaufzeit. E9b Stufe 3, hätte bei mir denn E9c Stufe 2 bedeutet.
Die Stellenbeschreibung war damals von 2015 mit der Verg. IVb FG 1 a BAT-O entsprechend E9.
Übergeleitet wurde ich korrekt in die E 9 b. Im Juli 2020 wurden neue Stellenbeschreibungen vorgelegt die von allen unterschrieben wurden (Amtsleitung, SGL, Mitarbeiter) und die mit BesGr. E9c bewertet sind. Inhaltlich hat sich nicht wesentlich etwas geändert, es bleibt die gleiche Amtsbezeichnung. Lediglich die Zeitanteile haben sich geändert.
Nun meine Frage. Gilt die neue Stellenbeschreibung? Mein AG sagt es bleibt bei der unverändert auszuübenden Tätigkeit, da die Änderung nicht wesentlich ist und es bleibt auch bei der E9b. Nun habe ich eine neue unterschriebene Stellenbeschreibung mit E9c, aber bekomme weiterhin die E9b.
Danke für eure Hilfe.
MoinMoin:
Stellen undStellenbeschreibungen sind tariflich nicht relevant.
Wenn sich deine auszuübenden Tätigkeit nicht geändert hat, dann hat sich deine Eingruppierung auch nicht geändert.
ich1974:
Du hattest dich 2017 gegen einen Antrag und gegen die Überleitung in die 9c entschieden. Du übst die dir übertagene Tätigkeit ohne Änderung weiter aus somit kann auch keine HG erfolgen.
fragmalnach:
Immer wieder schön...damals durchgerechnet, geschimpft und geflucht und ganz bewusst auf den Höhergruppierungsantrag verzichtet und heute stufengleich höhergruppert werden wollen und allen anderen damit die Nase lang machen.
Kann man im Sinne aller, die damals den Antrag gestellt haben, nur hoffen, dass sich Arbeitgeber an die tariflichen Regelungen halten und das Antragsbegehren konsequent ablehnen...
MoinMoin:
Welches Antragsbegehren?
Ein AG hat es doch komplett in der Hand, ob er jemanden neue andere Tätigkeiten überträgt, die dann zur Höhergruppierung führen oder aber zur Manifestierung der 9b Tätigkeiten.
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