Autor Thema: Kinderzulage  (Read 1907 times)

Volli86

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Kinderzulage
« am: 16.02.2024 07:03 »
Guten Morgen,
ich habe einen Stellenangebot bekommen aber es wurde erzählt, dass es keine Kinderzulage im TV-H mehr gibt. Im Internet konnte ich nichts dazu finden, dass diese gestrichen wurde! Bevor ich diese Stelle annehme, würde ich gerne wissen, ob es diese Kinderzulage noch gibt oder nicht? Ansonsten stehe ich mich nämlich schlechter gehaltstechnisch.

Vielen lieben Dank vorab und ein schönes Wochenende  :)

MoinMoin

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Antw:Kinderzulage
« Antwort #1 am: 16.02.2024 07:11 »
Was sagt denn dein potentieller neuer AG dazu, es gibt welche, die zahlen es weiterhin, obwohl es tariflich nicht mehr für neue gezahlt wird.
Ansonsten empfehle ich das Studium des Tarifvertrages, bevor du ihn als Teil deines AVs unterschreibst:
https://oeffentlicher-dienst.info/g/tv-h
Viele sind überrascht, was sie so alles unterschrieben haben.

TV-Ler

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Antw:Kinderzulage
« Antwort #2 am: 16.02.2024 07:23 »
Wenn ich davon ausgehe, das der TV-H in der Fassung vom 27. Oktober 2022 die aktuelle Fassung ist, dann gibt es dort nach wie vor den § 23a, der eine Kinderzulage von 100 Euro pro Kind vorsieht.

Volli86

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Antw:Kinderzulage
« Antwort #3 am: 16.02.2024 08:06 »
Was sagt denn dein potentieller neuer AG dazu, es gibt welche, die zahlen es weiterhin, obwohl es tariflich nicht mehr für neue gezahlt wird.
Ansonsten empfehle ich das Studium des Tarifvertrages, bevor du ihn als Teil deines AVs unterschreibst:
https://oeffentlicher-dienst.info/g/tv-h
Viele sind überrascht, was sie so alles unterschrieben haben.

Der neue AG meint, diese gibt es nicht mehr. Was mich wundert, da ich sowas nicht finden konnte. Kannst du mir sagen wo das steht dass man dies bei Neueinstellung nicht mehr bekommt?

TV-Ler

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Antw:Kinderzulage
« Antwort #4 am: 16.02.2024 09:02 »
Was sagt denn dein potentieller neuer AG dazu, es gibt welche, die zahlen es weiterhin, obwohl es tariflich nicht mehr für neue gezahlt wird.
Ansonsten empfehle ich das Studium des Tarifvertrages, bevor du ihn als Teil deines AVs unterschreibst:
https://oeffentlicher-dienst.info/g/tv-h
Viele sind überrascht, was sie so alles unterschrieben haben.

Der neue AG meint, diese gibt es nicht mehr. Was mich wundert, da ich sowas nicht finden konnte. Kannst du mir sagen wo das steht dass man dies bei Neueinstellung nicht mehr bekommt?
Ich kann sagen, das ich der Auffassung bin, das der TV-H in der Fassung vom 27.10.22 die aktuelle Fassung ist und es demzufolge weiterhin eine Kinderzulage gibt. Ich lasse mich aber selbstverständlich jederzeit eines schlechteren belehren...

MoinMoin

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Antw:Kinderzulage
« Antwort #5 am: 16.02.2024 09:03 »
Der neue AG meint, diese gibt es nicht mehr. Was mich wundert, da ich sowas nicht finden konnte. Kannst du mir sagen wo das steht dass man dies bei Neueinstellung nicht mehr bekommt?
War geistig abgelenkt und nicht ganz im TV-H, TV-L hat es korrekt dargestellt.
Bleibt die Frage ob der neue AG evtl. nicht tarifgebunden ist und es ausklammert.