[Allg] Kostendämpfungspauschale - In welchen Bundesländern gibt es sie noch?

Begonnen von Hans Werner Mangold, 16.02.2024 10:00

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Hans Werner Mangold

Also bei uns im Saarland gibt es sie weiterhin. Wie schaut es bei den anderen aus?



AVP

In Niedersachsen nein, es gibt für viele Leistungen (zB Arzneimittel) aber Eigenbehalte von 10%, mind. 5, max. 10€. Da kommt im Jahr dann meist knapp ein 3-stelliger Betrag an Eigenbehalten zusammen, je nachdem, wie viele solcher Leistungen man benötigt.
Gibt es solche Eigenbehalte bei euch trotz Kostendämpfungspauschale ebenfalls oder seid ihr wenigstens davon verschont?

begde123


Mondschaf78


Versuch

Zitat von: AVP am 21.02.2024 15:11
In Niedersachsen nein, es gibt für viele Leistungen (zB Arzneimittel) aber Eigenbehalte von 10%, mind. 5, max. 10€. Da kommt im Jahr dann meist knapp ein 3-stelliger Betrag an Eigenbehalten zusammen, je nachdem, wie viele solcher Leistungen man benötigt.
Gibt es solche Eigenbehalte bei euch trotz Kostendämpfungspauschale ebenfalls oder seid ihr wenigstens davon verschont?

Sorry, was ist das für ein Mist?
Ist das rechtlich haltbar?

In bw nur die Kostendämpfungspauschale.

LehrerinRLP

Zitat von: Mondschaf78 am 28.02.2024 09:12
Sachsen hat sie seit diesem Jahr abgeschafft.

Sachsen wird einfach immer besser: Bessere Besoldung, bessere Beihilfe, keine Kostendämpfungspauschale mehr. Im Konkurrenzkamp, den die Länder mit der Föderalismusreform aufgerufen haben, ist Sachsen eines der Gewinnerländer!

Ozymandias

Zur Kostendämpfungspauschale wird es bald (21. März) ein Urteil des Bundesverwaltunggerichts geben:

https://www.bverwg.de/suche?lim=10&start=1&db=t&q=BVerwG+5+C+5.22

Zwar im Bezug auf BW aber in der Revisionszulassung stand:

ZitatDas Verfahren kann dem Senat voraussichtlich Gelegenheit geben, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der Beamten u.a. in Krankheitsfällen gewährten Beihilfe und ihrer Einschränkung durch eine Kostendämpfungspauschale insbesondere im Hinblick auf deren Differenzierung nach Besoldungsgruppen sowie hinsichtlich des Bestehens oder Nichtbestehens prozeduraler Begründungspflichten des Gesetz- oder Verordnungsgebers fortzuentwickeln.

prozeduraler Begründungspflichten => Kann also auch auf andere Bundesländer Auswirkung haben.

https://www.bverwg.de/de/090322B5B26.21.0

Sleyana

Ich habe als Anwärterin in BW keine Kostendämpfungspauschale. Zum Glück... Die aktuelle Situation lässt kaum Spielraum zu.

Ozymandias

Ich würde in BW übrigens den Widerspruch gegen die Kostendämpfungspauschale empfehlen.

Das Bundesverwaltungsgericht gibt mit der Revisionszulassung m.E einen versteckten Hinweis.
Ein C4-Professor verdient mehr als ein W3-Professor, zahlt aber eine geringe Kostendämpfungspauschale, wenn ich den Sachverhalt richtig lese.

Das wäre voraussichtlich nicht sachgerecht und nicht gut genug begründet, sondern im Prinzip gar nicht begründet.
Ob das Gesetz dann gekippt wird oder nur für die betroffenen Professoren, kann ich nicht sagen. Wegen den paar Euro lohnt sich da langes Kopfzerbrechen auch nicht.

Geometer

Zitat von: Sleyana am 02.03.2024 16:56
Ich habe als Anwärterin in BW keine Kostendämpfungspauschale. Zum Glück... Die aktuelle Situation lässt kaum Spielraum zu.

Hallo,
eine Kollegin von mir hat dahingehend andere Erfahrungen gemacht!!
Der KVBW hat ihr die Kostendämpfungspauschale für den gD abgezogen

LG

Bauernopfer

Zitat von: Ozymandias am 02.03.2024 17:08
Ich würde in BW übrigens den Widerspruch gegen die Kostendämpfungspauschale empfehlen.

Das Bundesverwaltungsgericht gibt mit der Revisionszulassung m.E einen versteckten Hinweis.
Ein C4-Professor verdient mehr als ein W3-Professor, zahlt aber eine geringe Kostendämpfungspauschale, wenn ich den Sachverhalt richtig lese.

Das wäre voraussichtlich nicht sachgerecht und nicht gut genug begründet, sondern im Prinzip gar nicht begründet.
Ob das Gesetz dann gekippt wird oder nur für die betroffenen Professoren, kann ich nicht sagen. Wegen den paar Euro lohnt sich da langes Kopfzerbrechen auch nicht.
Hier das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.03.2024:
Die Regelung der nach Besoldungsgruppen gestaffelten Betragshöhe der Kostendämpfungspauschale ist unwirksam unwirksam.
https://www.bverwg.de/de/pm/2024/11

Hefty

in ST gibt es auch keine Kostendämpfungspauschale. Das war nur mal ein kurzes Gastspiel vor einigen Jahren ;)

SwenTanortsch