Autor Thema: [SH] Pension Wahlbeamte  (Read 1066 times)

GenerationY

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[SH] Pension Wahlbeamte
« am: 16.02.2024 11:31 »
Folgende Fallkonstellation:

Ehem. Studienkollege (m, 44), bis dato Angestellter, hat die Möglichkeit in einer kleinen Stadt Wahlbeamter zu werden. Er ist parteilos läuft aber auf dem Ticket rot/grün. Die Bürger der Kleinstadt neigten in der Vergangenheit zu wechselhaftem Wahlverhalten. Es ist also anzunehmen, dass sich der politische Wind dreht und er nach sechs Jahren durch einen schwarz/gelben Beamten ersetzt wird.

Wie sieht es in diesem Fall mit seiner zukünftigen Altersversorgung aus?
Hat er Anspruch auf eine kleine Pension für die eine Amtszeit von sechs Jahren? Oder werden die sechs Jahre einfach in der gesetzlichen Rente nachversichert?

Danke schon mal!
« Last Edit: 19.02.2024 02:03 von Admin »

rerumpublicarum

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Antw:Pension Wahlbeamte
« Antwort #1 am: 16.02.2024 11:41 »
"Mit dem Amtsantritt als hauptamtlicher Bürgermeister werden Sie Beamter auf Zeit. Sie
sind damit versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Dienstzeit als
Beamter auf Zeit sowie ggf. weitere Zeiten werden in der Beamtenversorgung angerechnet. Bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen (vgl. Frage 4) erhalten Sie vom
KVS Versorgung. Wenn Sie beim Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit die
Voraussetzungen für die Versorgung nicht erfüllen, haben Sie Anspruch auf Altersgeld
oder werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (vgl. Frage 5)."

"Wenn Sie nach Ablauf einer Amtszeit aus dem Bürgermeisteramt ausscheiden, haben
Sie in der Regel noch keinen Anspruch auf Ruhegehalt (vgl. Frage 4). Sie haben dann
jedoch einen Anspruch auf Altersgeld.
Ihr Anspruch auf Altersgeld ruht bis zum Ablauf des Monats, in dem Sie die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreichen.
Das Altersgeld beträgt für jedes im Beamtenverhältnis zurückgelegte Jahr 1,79375 %
der altersgeldfähigen Dienstbezüge. Neben Zeiten im Beamtenverhältnis werden auch
Wehr- und Zivildienstzeiten einbezogen, wenn sie nicht in einem anderen Alterssicherungssystem berücksichtigt sind.
Innerhalb eines Monats nach der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis können Sie
schriftlich gegenüber dem KVS den (unwiderruflichen) Verzicht auf das Altersgeld
erklären. Sie werden dann für die Dauer Ihrer Amtszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, erhalten also dort Anwartschaften für eine spätere Rente.
Sie werden an der Nachversicherung nicht beteiligt, müssen also hierzu keine Beiträge
zahlen.
Nachversichert werden Sie auch dann, wenn Sie keinen Anspruch auf Ruhegehalt haben und die Voraussetzungen für das Altersgeld nicht erfüllen. Das kann zum Beispiel
sein, wenn Sie Ihre (erste) Amtszeit nicht vollständig abgeleistet haben und weniger als
5 Jahre Beamter waren.
Wenn Sie nach einer Amtszeit ohne Anspruch auf Ruhegehalt aus Ihrem Amt ausscheiden, erhalten Sie darüber hinaus von Ihrem Dienstherrn ein Übergangsgeld, das – je
nach Dauer der Dienstzeit – das bis zu Sechsfache der Dienstbezüge des letzten Monats
beträgt. Ein Anspruch auf Altersgeld steht dem nicht entgegen."

"Ihr Ruhegehalt beträgt – abhängig von der zurückgelegten Dienstzeit – einen bestimmten Prozentsatz (Ruhegehaltssatz) Ihrer letzten Bezüge.
Der Ruhegehaltssatz beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 %.
Der Mindestruhegehaltssatz beträgt 35 %, der Höchstruhegehaltssatz 71,75 %.
In der Regel wird diese „allgemeine“ Berechnung jedoch von der günstigeren „Amtszeitregelung“ des § 61 Abs. 2 Sächsisches Beamtenversorgungsgesetz (SächsBeamtVG) überlagert. Danach beträgt der Ruhegehaltssatz nach einer Amtszeit von sieben
Jahren als Beamter auf Zeit 33,48 % und für jedes weitere volle Amtsjahr weitere
1,91333 %. Entscheidend ist also, wie lange Sie Beamter auf Zeit gewesen sind. Der
Höchstruhegehaltssatz beträgt auch hier 71,75 %. Daher beträgt Ihr Ruhegehalt nach
2 Amtszeiten 46,87 % und nach 3 Amtszeiten 60,27 % Ihrer letzten Bezüge."

Quelle: https://www.kv-sachsen.de/fileadmin/dokumente_links/beamtenversorgung/informationen_barrierefrei/FAQ_BV_Kommunale_Wahlbeamte.pdf

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Antw:Pension Wahlbeamte
« Antwort #2 am: 16.02.2024 17:39 »
In welchem Bundesland liegt die Stadt?

GenerationY

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Antw:Pension Wahlbeamte
« Antwort #3 am: 17.02.2024 10:10 »
In welchem Bundesland liegt die Stadt?

Schleswig-Holstein