Autor Thema: BBesG Verjährungsfristen  (Read 1092 times)

Treudiener

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BBesG Verjährungsfristen
« am: 17.02.2024 15:38 »
Guten Tag,

ich (Bundesbeamter) habe 2005 geheiratet. Meine Frau ist Kommunalbeamtin in Rheinland-Pfalz.
Mir war klar, dass mit der Heirat nur noch ein Anspruch auf die Hälfte des Familienzuschlags Stufe 1 bestand.

Vor einigen Wochen rief mich eine Außenstelle des Bundesverwaltungsamt an und teilte mir mit, das die bezügezahlende Stelle gewechselt hätte und sie nun zuständig seien. Dann fragte sie mich, ob meine Frau noch in RLP als Beamtin beschäftigt sei. Ich bejahte diese Frage und wollte den Grund der Nachfrage wissen. Sie sagte, im Rahmen des Zuständigkeitswechsel wäre aufgefallen, dass der Familienzuschlag nicht richtig berechnet wurde und ich bekäme wohl eine Nachzahlung.

Ich habe mir dann §40 Abs 4 BBesG erneut angesehen und bin über "...mindestens der Hälfte..." gestolpert. Zu meiner Überraschung ist es tatsächlich so, dass der Familienzuschlag in RLP noch nicht mal die Hälfte des Bundes erreicht.

Nun freue ich mich zwar über die Nachzahlung - aber die spannende Frage ist, für wie lange wird nachgezahlt? Ich stimme zwar zu, dass ich mich als Beamter um meine Besoldung kümmern muss, aber muss ich auch die Besoldungsentwicklung in RLP im Blick haben? Gilt mangels spezieller Regeln die 3-jahrige Verjährungsfrist des BGB oder gar die 10-jährige? An einer Nachzahlung ab 2005 mag ich nicht glauben. Und ab wann läuft die Frist? Eine schriftliche Neuberechnung des BVA habe ich noch nicht.

Über sachdienliche Auskünfte wäre ich dem Forum dankbar.


Treudiener

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Antw:BBesG Verjährungsfristen
« Antwort #2 am: 19.02.2024 12:37 »
Danke für den Link. Wird wohl auf die 3-jährige Frist hinlaufen. >:(

Gruß

Max Bommel

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Antw:BBesG Verjährungsfristen
« Antwort #3 am: 19.02.2024 13:11 »
Danke für den Link. Wird wohl auf die 3-jährige Frist hinlaufen. >:(

Gruß

Ja, sieht danach aus. Ab 01.01.2021 könnte grds. nachgezahlt werden. Ich weiß auch nicht genau, seit wann RLP keine Konkurrenz mehr ist, aber auf jeden Fall nicht schon seit 2005. Zwischenzeitlich gab es auch in den letzten Jahren Zeiträume, in denen RLP eigentlich eine Konkurrenz war, aber es gab einen Erlass des BMI, dass man auf die Anwendung der Konkurrenz verzichtet. Mit der jetzigen Erhöhung beim Bund dürfte das Thema aber erstmal erledigt sein.