Guten Tag,
ich (Bundesbeamter) habe 2005 geheiratet. Meine Frau ist Kommunalbeamtin in Rheinland-Pfalz.
Mir war klar, dass mit der Heirat nur noch ein Anspruch auf die Hälfte des Familienzuschlags Stufe 1 bestand.
Vor einigen Wochen rief mich eine Außenstelle des Bundesverwaltungsamt an und teilte mir mit, das die bezügezahlende Stelle gewechselt hätte und sie nun zuständig seien. Dann fragte sie mich, ob meine Frau noch in RLP als Beamtin beschäftigt sei. Ich bejahte diese Frage und wollte den Grund der Nachfrage wissen. Sie sagte, im Rahmen des Zuständigkeitswechsel wäre aufgefallen, dass der Familienzuschlag nicht richtig berechnet wurde und ich bekäme wohl eine Nachzahlung.
Ich habe mir dann §40 Abs 4 BBesG erneut angesehen und bin über "...mindestens der Hälfte..." gestolpert. Zu meiner Überraschung ist es tatsächlich so, dass der Familienzuschlag in RLP noch nicht mal die Hälfte des Bundes erreicht.
Nun freue ich mich zwar über die Nachzahlung - aber die spannende Frage ist, für wie lange wird nachgezahlt? Ich stimme zwar zu, dass ich mich als Beamter um meine Besoldung kümmern muss, aber muss ich auch die Besoldungsentwicklung in RLP im Blick haben? Gilt mangels spezieller Regeln die 3-jahrige Verjährungsfrist des BGB oder gar die 10-jährige? An einer Nachzahlung ab 2005 mag ich nicht glauben. Und ab wann läuft die Frist? Eine schriftliche Neuberechnung des BVA habe ich noch nicht.
Über sachdienliche Auskünfte wäre ich dem Forum dankbar.