Autor Thema: Einladung Vorstellungsgespräch TvÖD E10 obwohl nur mittlere Reife  (Read 2799 times)

SarahK

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Hallo zusammen,

ich arbeite seit ca. 20 Jahren in der Privatwirtschaft und habe mich kürzlich als Digitalisierungsmanager bei der Stadt beworben. Nach einer Absage per Mail am nächsten Tag (da die Qualifikationen nicht ausreichen würden) bekam ich plötzlich 2 Wochen später eine Einladung per Mail zum Vorstellungsgespräch, angesetzt für 20 Minuten (von der Absage kein Wort mehr).

Ich war mehr als überrascht und nun stellen sich mir Fragen, ich hoffe, ihr könnt mir ein wenig helfen.
1. Ich habe eine kaufmännische Ausbildung (Rechtsanwaltsfachangestellte), Realschulabschluss
2. Mehr als 20 Jahre Berufserfahrung im kaufm. Bereich (Kundenbetreuung, Prozessmanagement, Führungsposition in der Kundenbetreuung) etc.

Jetzt die Frage: Für E10 benötigt man Studium, Bachelor etc. - habe ich alles nicht - auch keine Erfahrung in der Verwaltung oder überhaupt öffentl. Dienst.
Kann das überhaupt sein, dass jemand ohne diese Qualis mit E10 eingestellt wird??
Ich kann hierzu nirgends eine vernünftige Aussage finden... ?! Wieso jetzt die Einladung, wo ich doch nicht einmal die Voraussetzungen erfülle?

Oder stellen die externe Leute dann in einer niedrigeren Tarifgruppe ein? Was in meinen Augen wenig Sinn macht, wenn ich mich doch auf eine E10 Stelle bewerbe? Das dürfte den Damen und Herren doch wohl klar sein?

Danke für eine Antwort, ich blicke da echt nicht mehr durch  ;D

Viele Grüße

Tagelöhner

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Vielleicht war man zu Beginn der Ausschreibung noch sicher jemanden mit der gewünschten Qualifikation zu bekommen und am Ende frisst der Teufel dann in der Not doch Fliegen.  ;)

Die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe erfolgt anhand der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten, genau genommen deren Wertigkeit und Zeitanteile. Gibt es Voraussetzungen in der Person (z.B. Studium) die nicht erfüllt werden, die Tätigkeiten werden aber dennoch übertragen, so gilt oftmals eine Entgeltgruppe tiefer. Im Bereich IT hat sich aber einiges verändert, so dass ein Zugang zu den besseren Entgeltgruppen inzwischen auch einfacher ohne Studium möglich ist.

SarahK

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Erst eimal vielen lieben Dank! Das hat mir schon sehr geholfen! 🙏🏻

Ich dachte immer, dass es quasi absolut unmöglich ist im Öffentl. Dienst in eine Stufe einzusteigen, wenn man die angeforderten (es steht ja auch überall!) Voraussetzungen (Hochschule, Studium etc.) nicht mitbringt. Aber dem scheint ja dann nicht mehr ganz so wild zu sein.

Ich komme nicht aus dem IT-Bereich, aber als Digi-Manager soll ich wohl beratend an Digitalisierungsprojekten teilnehmen, Verantwortung für die interne Einführung der E-Akte, Prozesse mit Fachbereichen durchgehen, optimieren ... zwecks Digitalisierung etc.
So lese ich jedenfalls die Anzeige. ;)

Viele Grüße! :)

MoinMoin

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Man kann und darf auch einen Schulabbrecher für Tätigkeiten der eg10,11,12,13,14,15 einstellen.
In den meisten Bereichen gibt es sogar tariflich überhaupt keine Ausbildungsvoraussetzung mehr, das ist aber vielen Beamten mit ihren denken noch nicht bewusst oder es wird willentlich ignoriert.

Wenn also die Ausschreibung keine Voraussetzung verlangt, sondern nur als wünschenswert deklariert, stehen dir da die Türen offen.

Lass dich aber nicht verarschen mit Sätzen wie, wir können ihnen nur EG 9b anbieten oder wir können sie nur in Stufe 1 einstellen.
Alles gelogen !!
Also gehe ins Gespräch, mach denen klar, das du nur für eg10 Stufe6 kommen wirst, gehen geht das tariflich und dürfen, dürfen sie es auch.

FearOfTheDuck

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Erfüllst du denn die Anforderungen in der Ausschreibung? Bzw. sind diese fix oder "gewünscht", also auch Alternativen möglich?

TVOEDAnwender

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Es kann aber sein, dass Sie von Dir (nach Einstellung) den Besuch des VL II (teilweise Angestelltenlehrgang 2, Verwaltungslehrgang 2 oder Beschäftigtenlehrgang 2 genannt) verlangen und Dir zunächst nur eine Zulage zur EG 10 zahlen. Siehe unsere Diskussion zum Bilanzbuchhalter.

SarahK

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Erfüllst du denn die Anforderungen in der Ausschreibung? Bzw. sind diese fix oder "gewünscht", also auch Alternativen möglich?

Die Anforderungen an sich erfülle ich, ich komme aus dem Marketingbereich und bin mit Prozessoptimierung, Prozess Management bzw. Digitalisierung vertraut. Jedoch bringe ich nicht die schulischen Voraussetzungen bezüglich der genannten Punkte im Profil mit, wie zum Beispiel Studium, Hochschulabschluss, Verwaltung etc.

Hier einmal der Ausschnitt aus dem Profil:
Ihr Profil

Befähigung für die Laufbahngruppe II, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) oder
Erfolgreicher Abschluss des Verwaltungslehrgangs II oder Abschluss eines Hochschulstudiums (Diplom (FH) oder Bachelor) in den Studienbereichen Public Management, Verwaltungswissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Digital Management, E-Government oder einer vergleichbaren tätigkeitsnahen Studienrichtung

Sie haben ein grundlegendes Verständnis für Informationstechnik sowie Kenntnisse in den Bereichen Digitalisierung und E-Government

Sie verfügen über Kenntnisse im Bereich Prozessmanagement, bzw. Erfahrungen bei der Gestaltung von Verwaltungsprozessen.

Sie sind teamfähig und zeigen eine hohe Einsatzbereitschaft

Sie sind kommunikationsstark in der Zusammenarbeit mit den Fachbereichen, Fachdiensten und Stabsstellen im Rahmen der einzelnen Projektschritte

Sie arbeiten mit einem hohen Maß an Selbstständigkeit und sind belastbar

In der Anzeige steht dann aber auch so etwas wie fachbezogene und fachübergreifende Fortbildungs und Entwicklungsmöglichkeiten:
 Unser Angebot
Eine anspruchsvolle und interessante Aufgabe in einem engagierten Mitarbeiterteam

Die Möglichkeit an der Gestaltung des digitalen Wandels im Kreis Unna mitzuwirken

Fachbezogene und fachübergreifenden Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten

Ich denke, dass ich daher vielleicht eine Chance zum Vorstellungsgespräch bekommen habe?

IsabelW

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Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber da Du das hier nicht erfüllst

"Befähigung für die Laufbahngruppe II, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) oder
Erfolgreicher Abschluss des Verwaltungslehrgangs II oder Abschluss eines Hochschulstudiums (Diplom (FH) oder Bachelor) in den Studienbereichen Public Management, Verwaltungswissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Digital Management, E-Government oder einer vergleichbaren tätigkeitsnahen Studienrichtung"

darf dich der AG in diesem Auswahlverfahren gar nicht einstellen. Das vom AG erstellte Anforderungsprofil ist für den AG verbindlich.

Wo kein Kläger, da kein Richter .. sofern sie keine anderen Bewerber haben, die das Anforderungsprofil erfüllen und im Personalrat alles durchgewunken wird.


FearOfTheDuck

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Ich sehe das hier auch so, dass die Anforderungen nicht erfüllt sind. Das würde die E-Mail mit der Absage einen Tag nach Bewerbung erklären.

Der AG dürfte dich eigentlich nicht für die ausgeschriebene Stelle berücksichtigen, er macht das Auswahlverfahren angreifbar.

Aber: Die passende Phrase hat Isabel schon genannt. Du kannst uns ja wissen lassen, wie alles gelaufen ist.

SarahK

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Vielen lieben Dank für eure Rückmeldungen! Ich sehe das auch so, daher war ich ja auch über die plötzliche Einladung überrascht…  ;)

Ich werde mich melden, wenn das Gespräch gelaufen ist. Es bleibt spannend…  ;D

IsabelW

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Vielleicht will der AG sich auch ein Bild von Dir machen und schreibt die Stelle dann notfalls nochmal neu mit anderem - für Dich auch passendem - Anforderungsprofil aus.

RsQ

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Wo kein Kläger, da kein Richter .. sofern sie keine anderen Bewerber haben, die das Anforderungsprofil erfüllen und im Personalrat alles durchgewunken wird.
Falls es tatsächlich keine anderen Bewerber gibt, wäre doch auch das Risiko einer Konkurrentenklage faktisch bei Null?  ???

IsabelW

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Wo kein Kläger, da kein Richter .. sofern sie keine anderen Bewerber haben, die das Anforderungsprofil erfüllen und im Personalrat alles durchgewunken wird.
Falls es tatsächlich keine anderen Bewerber gibt, wäre doch auch das Risiko einer Konkurrentenklage faktisch bei Null?  ???

Ja - das weiß aber nur der AG wer sichbeworben hat - aber auch nur der AG müsste abwägen ob ers nochmal ausschreibt oder so besetzt. Ich meine gelesen zu haben, wenn kein Bewerber alle Anforderungen erfüllt, dass der AG dann auch z.B. von der ausgeschriebenen Qualifikation sachgerecht abweichen könnte.

MoinMoin

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Wo kein Kläger, da kein Richter .. sofern sie keine anderen Bewerber haben, die das Anforderungsprofil erfüllen und im Personalrat alles durchgewunken wird.
Falls es tatsächlich keine anderen Bewerber gibt, wäre doch auch das Risiko einer Konkurrentenklage faktisch bei Null?  ???

Ja - das weiß aber nur der AG wer sichbeworben hat - aber auch nur der AG müsste abwägen ob ers nochmal ausschreibt oder so besetzt. Ich meine gelesen zu haben, wenn kein Bewerber alle Anforderungen erfüllt, dass der AG dann auch z.B. von der ausgeschriebenen Qualifikation sachgerecht abweichen könnte.
Würde unser PR immer ablehnen, da damit die, die sich nicht fehlerhaft beworben haben, benachteiligt sind.

RsQ

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Würde unser PR immer ablehnen, da damit die, die sich nicht fehlerhaft beworben haben, benachteiligt sind.
Das ist tatsächlich ein (gutes) Argument.