Autor Thema: Stufe der Entgeltgruppe bei Wechsel zu neuem Arbeitgeber (beide TVöD)  (Read 1760 times)

Fragensteller2024

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Hallo,

ich habe folgende Frage:

Wenn ich seit vielen Jahren bei Kommune A beschäftigt bin und mich nun auf eine Stelle mit höherer Entgeltgruppe bei Kommune B bewerben würde (beide TVöD), wie verhält es sich dann mit der Stufe und der Stufenlaufzeit?

Aktuell bin ich in Stufe 4 meiner jetzigen Entgeltgruppe und habe etwas mehr als die Hälfte der Stufenlaufzeit geschafft.

Ist ...
a) zu befürchten, dass ich beim neuen Arbeitgeber wieder in Stufe 4 von vorne anfangen muss; dass also die bereits erreichte Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe nicht anerkannt wird (also wie beim Wechsel innerhalb desselben Arbeitgebers)?
b) davon auszugehen, dass der neue Arbeitgeber die Stufe und die Laufzeit 1:1 übernehmen? Wie können die das denn nachvollziehen, seit wann die aktuelle Laufzeit läuft? Muss ich das dann nachweisen?
c) zu hoffen, dass ich sogar direkt auf Stufe 5 kommen könnte; ggfls. mit etwas Verhandlungsgeschick? Ich habe seit dem Ende meiner Ausbildung knapp 15 Jahre Berufserfahrung; dass ich immer noch in Stufe 4 hänge, ist mehreren Hochstufungen in der Entgeltgruppe geschuldet, wodurch die Laufzeit ja immer wieder von vorne beginnt.

Danke vorab.

FearOfTheDuck

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Grundsätzlich besteht Anspruch auf Stufe 1. Liegt einschlägige Berufserfahrung vor, führt dies bis in Stufe 3.

Alles darüber ist Verhandlungssache und darüber wäre auch bis Stufe 6 möglich. Die 15 Jahre Berufserfahrung könnte als förderlich angesehen werden.

TVOEDAnwender

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Da du dich auf eine höherwertige Tätigkeit beworben hast, wird keine einschlägige Berufserfahrung vorliegen. Daher besteht ein Rechtsanspruch nur auf Stufe 1.
Im Rahmen der Anerkennung förderlicher Zeiten werden jedoch nur Stufen anerkannt, die Stufenlaufzeit würde von neu beginnen. Die Anerkennung von Stufenlaufzeiten wäre eine übertarifliche Regelung. Ist alles verhandelbar.

Fragensteller2024

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Vielen Dank für Eure Antworten.

Dass heißt, dass Option c) zumindest möglich ist (sicherlich auch abhängig von der Bewerberlage)?

In meinem Fall macht Option a) nämlich finanziell nicht wirklich Sinn. Falls ich zwar zunächst eine Zusage bekommen würde, aber die Option c) von der Kommune dann nicht akzeptiert würde, könnte ich ja immer noch absagen.

BAT

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Sei sehr froh, wenn du überhaupt Stufe 4 bekommst, alles andere dürfte völlig utopisch sein, zumal du keine einschlägige Berufserfahrung hast (in der Entgeltgruppe).

Ich denke, der AG wird mit Ach und Krach Stufe 3 mit Beginn der Stufenlaufzeit vorschlagen.

AG - Wechsel im TVÖD - Bereich ist für Personen mit höheren Stufen meist nicht sinnvoll bzw. mit starken finanziellen und rechtlichen Einschränkungen verbunden.

Fragensteller2024

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@BAT:
Ist das wirklich so? FearOfTheDuck und TVOEDAnwender hatten sich ja doch deutlich optimistischer geäußert.

Wenn Du recht haben solltest, lohnt sich der Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber ja überhaupt nicht. Dann verdiene ich in einer höheren Entgeltgruppe weniger. Warum sollte man dann überhaupt wechseln?

BAT

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@BAT:
Ist das wirklich so? FearOfTheDuck und TVOEDAnwender hatten sich ja doch deutlich optimistischer geäußert.

Wenn Du recht haben solltest, lohnt sich der Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber ja überhaupt nicht. Dann verdiene ich in einer höheren Entgeltgruppe weniger. Warum sollte man dann überhaupt wechseln?

Daher wechsel ich selbst ja auch nicht, bin in Stufe 6 und könnte einen AG direkt am Wohnort bekommen (recht vage bie mir wegen Teilzeit).

Das ist die wenn-dann - Geschichte, die dir wohl im Weg steht. Wenn bereits bei der gleichen Gruppe die Beruferfahrung nicht für eine höhere Stufe ausreicht, wird sie dann bei nicht einschlägiger Berufserfahrung in einer höheren Gruppe noch schwieriger (zu begründen sein).

Aber gut, wir haben auch einen AN - Markt derzeit.

Ich gehe davon aus, dass du keinen Bestandschutz in Bezug auf Beihilfe und verlängertem Krankengeld hast?

Fragensteller2024

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Ich gehe davon aus, dass du keinen Bestandschutz in Bezug auf Beihilfe und verlängertem Krankengeld hast?

Puh, da ich bin ich jetzt völlig überfragt...?

Aber gut, wir haben auch einen AN - Markt derzeit.

Hmm... In der freien Wirtschaft soll es ja durchaus nicht unüblich sein, dass man seine grobe Gehaltsvorstellung bereits in der Bewerbung angibt.

Wäre es denkbar, im Bewerbungsschreiben reinzuschreiben, dass ich im Falle einer Einstellung von Stufe 5 ausgehen würde? Wenn die dann der Meinung sind, dass das völlig utopisch ist, sollen sie mich erst gar nicht zum Vorstellungsgespräch einladen...

BAT

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Wenn ich sowieso nicht unter Stufe 5 wechseln möchte, warum nicht in die Bewerbung reinschreiben.

(Beihilfe und volles, längeres"Krankengeld" sind Bestandsschutz von Personen, die bereits mindestens seit den 90ern ununterbrochen im öD sind, der geht mit einem AG - Wechseln verloren.)

Fragensteller2024

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(Beihilfe und volles, längeres"Krankengeld" sind Bestandsschutz von Personen, die bereits mindestens seit den 90ern ununterbrochen im öD sind, der geht mit einem AG - Wechseln verloren.)

Ok, da ich meine Ausbildung 2009 abgeschlossen habe, gilt dies für mich wohl ohnehin nicht und wäre daher egal.

Wenn ich sowieso nicht unter Stufe 5 wechseln möchte, warum nicht in die Bewerbung reinschreiben.

Ich überlege mir das mal. Danke.

enemenebuh

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AG - Wechsel im TVÖD - Bereich ist für Personen mit höheren Stufen meist nicht sinnvoll bzw. mit starken finanziellen und rechtlichen Einschränkungen verbunden.

Ich hab auch mit einem Städtewechsel geliebäugelt. Je nach Erfahrung LG 5 - 7

Selbst wenn ich in die 7 komme bin ich mit meiner jetzigen 6 / 4 Plus Zulage besser gestellt. Mein Fahrweg würde sich allerdings halbieren...

Ist manchmal nicht so Einfach zu entscheiden...

BAT

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Ohne den Bestandsschutz in der Beihilfe und beim Krankengeld würde ich wohl wechseln, auch unter Hinnahme von Einkommensverlusten. Aber nun mit Anfang 50, wo diese beiden Positionen wohl eher zum tragen kommen können, ist das kein guter Zeitpunkt.

Das Kernproblem sind auch hier - mal wieder - diese unsäglichen Stufen.