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Stufe der Entgeltgruppe bei Wechsel zu neuem Arbeitgeber (beide TVöD)

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Fragensteller2024:
Hallo,

ich habe folgende Frage:

Wenn ich seit vielen Jahren bei Kommune A beschäftigt bin und mich nun auf eine Stelle mit höherer Entgeltgruppe bei Kommune B bewerben würde (beide TVöD), wie verhält es sich dann mit der Stufe und der Stufenlaufzeit?

Aktuell bin ich in Stufe 4 meiner jetzigen Entgeltgruppe und habe etwas mehr als die Hälfte der Stufenlaufzeit geschafft.

Ist ...
a) zu befürchten, dass ich beim neuen Arbeitgeber wieder in Stufe 4 von vorne anfangen muss; dass also die bereits erreichte Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe nicht anerkannt wird (also wie beim Wechsel innerhalb desselben Arbeitgebers)?
b) davon auszugehen, dass der neue Arbeitgeber die Stufe und die Laufzeit 1:1 übernehmen? Wie können die das denn nachvollziehen, seit wann die aktuelle Laufzeit läuft? Muss ich das dann nachweisen?
c) zu hoffen, dass ich sogar direkt auf Stufe 5 kommen könnte; ggfls. mit etwas Verhandlungsgeschick? Ich habe seit dem Ende meiner Ausbildung knapp 15 Jahre Berufserfahrung; dass ich immer noch in Stufe 4 hänge, ist mehreren Hochstufungen in der Entgeltgruppe geschuldet, wodurch die Laufzeit ja immer wieder von vorne beginnt.

Danke vorab.

FearOfTheDuck:
Grundsätzlich besteht Anspruch auf Stufe 1. Liegt einschlägige Berufserfahrung vor, führt dies bis in Stufe 3.

Alles darüber ist Verhandlungssache und darüber wäre auch bis Stufe 6 möglich. Die 15 Jahre Berufserfahrung könnte als förderlich angesehen werden.

TVOEDAnwender:
Da du dich auf eine höherwertige Tätigkeit beworben hast, wird keine einschlägige Berufserfahrung vorliegen. Daher besteht ein Rechtsanspruch nur auf Stufe 1.
Im Rahmen der Anerkennung förderlicher Zeiten werden jedoch nur Stufen anerkannt, die Stufenlaufzeit würde von neu beginnen. Die Anerkennung von Stufenlaufzeiten wäre eine übertarifliche Regelung. Ist alles verhandelbar.

Fragensteller2024:
Vielen Dank für Eure Antworten.

Dass heißt, dass Option c) zumindest möglich ist (sicherlich auch abhängig von der Bewerberlage)?

In meinem Fall macht Option a) nämlich finanziell nicht wirklich Sinn. Falls ich zwar zunächst eine Zusage bekommen würde, aber die Option c) von der Kommune dann nicht akzeptiert würde, könnte ich ja immer noch absagen.

BAT:
Sei sehr froh, wenn du überhaupt Stufe 4 bekommst, alles andere dürfte völlig utopisch sein, zumal du keine einschlägige Berufserfahrung hast (in der Entgeltgruppe).

Ich denke, der AG wird mit Ach und Krach Stufe 3 mit Beginn der Stufenlaufzeit vorschlagen.

AG - Wechsel im TVÖD - Bereich ist für Personen mit höheren Stufen meist nicht sinnvoll bzw. mit starken finanziellen und rechtlichen Einschränkungen verbunden.

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