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Stufe der Entgeltgruppe bei Wechsel zu neuem Arbeitgeber (beide TVöD)

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Fragensteller2024:
@BAT:
Ist das wirklich so? FearOfTheDuck und TVOEDAnwender hatten sich ja doch deutlich optimistischer geäußert.

Wenn Du recht haben solltest, lohnt sich der Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber ja überhaupt nicht. Dann verdiene ich in einer höheren Entgeltgruppe weniger. Warum sollte man dann überhaupt wechseln?

BAT:

--- Zitat von: Fragensteller2024 am 19.02.2024 19:38 ---@BAT:
Ist das wirklich so? FearOfTheDuck und TVOEDAnwender hatten sich ja doch deutlich optimistischer geäußert.

Wenn Du recht haben solltest, lohnt sich der Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber ja überhaupt nicht. Dann verdiene ich in einer höheren Entgeltgruppe weniger. Warum sollte man dann überhaupt wechseln?

--- End quote ---

Daher wechsel ich selbst ja auch nicht, bin in Stufe 6 und könnte einen AG direkt am Wohnort bekommen (recht vage bie mir wegen Teilzeit).

Das ist die wenn-dann - Geschichte, die dir wohl im Weg steht. Wenn bereits bei der gleichen Gruppe die Beruferfahrung nicht für eine höhere Stufe ausreicht, wird sie dann bei nicht einschlägiger Berufserfahrung in einer höheren Gruppe noch schwieriger (zu begründen sein).

Aber gut, wir haben auch einen AN - Markt derzeit.

Ich gehe davon aus, dass du keinen Bestandschutz in Bezug auf Beihilfe und verlängertem Krankengeld hast?

Fragensteller2024:

--- Zitat von: BAT am 19.02.2024 19:52 ---Ich gehe davon aus, dass du keinen Bestandschutz in Bezug auf Beihilfe und verlängertem Krankengeld hast?

--- End quote ---

Puh, da ich bin ich jetzt völlig überfragt...?


--- Zitat von: BAT am 19.02.2024 19:52 ---Aber gut, wir haben auch einen AN - Markt derzeit.

--- End quote ---

Hmm... In der freien Wirtschaft soll es ja durchaus nicht unüblich sein, dass man seine grobe Gehaltsvorstellung bereits in der Bewerbung angibt.

Wäre es denkbar, im Bewerbungsschreiben reinzuschreiben, dass ich im Falle einer Einstellung von Stufe 5 ausgehen würde? Wenn die dann der Meinung sind, dass das völlig utopisch ist, sollen sie mich erst gar nicht zum Vorstellungsgespräch einladen...

BAT:
Wenn ich sowieso nicht unter Stufe 5 wechseln möchte, warum nicht in die Bewerbung reinschreiben.

(Beihilfe und volles, längeres"Krankengeld" sind Bestandsschutz von Personen, die bereits mindestens seit den 90ern ununterbrochen im öD sind, der geht mit einem AG - Wechseln verloren.)

Fragensteller2024:

--- Zitat von: BAT am 20.02.2024 08:57 ---(Beihilfe und volles, längeres"Krankengeld" sind Bestandsschutz von Personen, die bereits mindestens seit den 90ern ununterbrochen im öD sind, der geht mit einem AG - Wechseln verloren.)

--- End quote ---

Ok, da ich meine Ausbildung 2009 abgeschlossen habe, gilt dies für mich wohl ohnehin nicht und wäre daher egal.


--- Zitat von: BAT am 20.02.2024 08:57 ---Wenn ich sowieso nicht unter Stufe 5 wechseln möchte, warum nicht in die Bewerbung reinschreiben.
--- End quote ---

Ich überlege mir das mal. Danke.

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