Hallo,
in unserer Verwaltung, macht jeder Mitarbeiter, ein bis zwei mal im Jahr ein Wochenende Rufbereitschaft.
Diese Rufbereitschaft beginnt für den Mitarbeiter am Freitag ab 12.00 Uhr und endet am Montag 08.00 Uhr.
Wir bekommen für dieses Wochenende (egal ob ein oder mehrere im Jahr) einen Tag Sonderurlaub und sollte das Telefon klingeln, eine Überstunde. Klingt das Telefon nach einer Stunde wieder, dann wieder eine Überstunde usw.
Meine Frage wäre folgende:
Laut TVÖD § 8 (3) steht was vom vierfachen des tariflichen Stundenentgelts. Bezieht sich das auf die Überstunde wenn das Telefon klingt oder auf die gesamten Stunde von Freitag 12.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr???
Danke