Autor Thema: Nebentätigkeit?  (Read 3900 times)

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,397
Nebentätigkeit?
« am: 19.02.2024 09:15 »
Hallo zusammen,

angenommen ich stelle als Beamter ein Produkt her und meine Frau verkauft es über Ihr Unternehmen. Wäre es genehmigungspflichtig, wenn ich kein Geld dafür erhalte? Wenn ich kein Geld erhalte, wäre es dann Schwarzarbeit?

2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,494
Antw:Nebentätigkeit?
« Antwort #1 am: 19.02.2024 10:42 »
Keine Nebentätigkeit.

Einigung2023

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 207
Antw:Nebentätigkeit?
« Antwort #2 am: 19.02.2024 10:51 »
Keine Nebentätigkeit.

Warum nicht?

RsQ

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 986
Antw:Nebentätigkeit?
« Antwort #3 am: 19.02.2024 11:00 »
Wie stellt man etwas "ohne Geld" her? Geht es um Hobby-Basteleien? Ansonsten dürfte doch schon Wareneinkauf (auf eigenen Namen?) usw. ein gewerbliches Szenario begründen?!

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,397
Antw:Nebentätigkeit?
« Antwort #4 am: 19.02.2024 11:12 »
Wie stellt man etwas "ohne Geld" her? Geht es um Hobby-Basteleien? Ansonsten dürfte doch schon Wareneinkauf (auf eigenen Namen?) usw. ein gewerbliches Szenario begründen?!

Man stelle sich vor, meine Frau gibt mir Stifte und Mandelas, ich male Sie aus und Sie verkauft die Mandelas. Stifte und Papier geht über Ihr Unternehmen, ich male einfach nur aus Spaß an der Freude.

2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,494
Antw:Nebentätigkeit?
« Antwort #5 am: 19.02.2024 11:16 »
Keine Nebentätigkeit.

Warum nicht?
Die Bundesnebentätigkeitsverordnung unterscheidet zwischen "Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst" und (sonstiger) "Nebenbeschäftigungen gegen Vergütung".
Es ist keine "Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst", weil Du nicht für eine Gebietskörperschaft etc. tätig wirst. Und es ist keine (sonstige) "Nebenbeschäftigungen gegen Vergütung", weil keine Vergütung gewährt wird. Ergo ist nichts anzuzeigen, geschweige denn zu genehmigen.

2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,494
Antw:Nebentätigkeit?
« Antwort #6 am: 19.02.2024 11:18 »
Wie stellt man etwas "ohne Geld" her? Geht es um Hobby-Basteleien? Ansonsten dürfte doch schon Wareneinkauf (auf eigenen Namen?) usw. ein gewerbliches Szenario begründen?!

Man stelle sich vor, meine Frau gibt mir Stifte und Mandelas, ich male Sie aus und Sie verkauft die Mandelas. Stifte und Papier geht über Ihr Unternehmen, ich male einfach nur aus Spaß an der Freude.
Genau. Und das sähe auch nicht anders aus, wenn es statt um Mandalas um Software, Brandschutzkonzepte oder Übersetzungen ginge.

Einigung2023

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 207
Antw:Nebentätigkeit?
« Antwort #7 am: 19.02.2024 13:02 »
Wie stellt man etwas "ohne Geld" her? Geht es um Hobby-Basteleien? Ansonsten dürfte doch schon Wareneinkauf (auf eigenen Namen?) usw. ein gewerbliches Szenario begründen?!

Man stelle sich vor, meine Frau gibt mir Stifte und Mandelas, ich male Sie aus und Sie verkauft die Mandelas. Stifte und Papier geht über Ihr Unternehmen, ich male einfach nur aus Spaß an der Freude.
Genau. Und das sähe auch nicht anders aus, wenn es statt um Mandalas um Software, Brandschutzkonzepte oder Übersetzungen ginge.

Ohne sein Zutun kein fertiges, für den Verkauf gewinnbringendes, Produkt. Klar kann sie es auch unausgemalt verkaufen, bringt aber sicherlich nicht viel, wenn überhaupt irgendwas.
Auch wenn er es als Spaß an der Freude betitelt, sehe ich es anders. Es ist eine Dienstleistung von Bastel. Dass seine Frau ihn nicht entlohnt ist das eine. Es wäre zu prüfen ob sie es müsste!
Sie erzielt damit Gewinn für ihr Unternehmen.
Ob der Dienstherr es genehmigen müsste, schwer zu sagen.

2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,494
Antw:Nebentätigkeit?
« Antwort #8 am: 19.02.2024 13:28 »
Das magst Du so sehen und darin de facto vielleicht auch nicht ganz zu Unrecht einen Umgehungstatbestand zusenden, aber formal ist es keine Nebentätigkeit und wenn im Geschäftsverkehr lediglich seine Frau auftritt, wird das auch niemand anzweifeln.

Einigung2023

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 207
Antw:Nebentätigkeit?
« Antwort #9 am: 19.02.2024 13:44 »
Das magst Du so sehen und darin de facto vielleicht auch nicht ganz zu Unrecht einen Umgehungstatbestand zusenden, aber formal ist es keine Nebentätigkeit und wenn im Geschäftsverkehr lediglich seine Frau auftritt, wird das auch niemand anzweifeln.

Stimme dir zu! Wobei das Thema mit der Schwarzarbeit zu prüfen wäre..

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
Antw:Nebentätigkeit?
« Antwort #10 am: 19.02.2024 13:55 »
Das magst Du so sehen und darin de facto vielleicht auch nicht ganz zu Unrecht einen Umgehungstatbestand zusenden, aber formal ist es keine Nebentätigkeit und wenn im Geschäftsverkehr lediglich seine Frau auftritt, wird das auch niemand anzweifeln.

Stimme dir zu! Wobei das Thema mit der Schwarzarbeit zu prüfen wäre..

und die Prüfung wäre ganz schnell erledigt - Zitat Homepage Bundesfinanzministerium:

Keine Schwarzarbeit sind Dienst- oder Werkleistungen, die

    von Angehörigen oder Lebenspartnern,
    aus Gefälligkeit,
    im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
    im Wege der Selbsthilfe im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes oder des Wohnraumförderungsgesetzes

erbracht werden und nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind (z. B. gegen geringes Entgelt).

Einigung2023

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 207
Antw:Nebentätigkeit?
« Antwort #11 am: 19.02.2024 14:04 »
Das magst Du so sehen und darin de facto vielleicht auch nicht ganz zu Unrecht einen Umgehungstatbestand zusenden, aber formal ist es keine Nebentätigkeit und wenn im Geschäftsverkehr lediglich seine Frau auftritt, wird das auch niemand anzweifeln.

Stimme dir zu! Wobei das Thema mit der Schwarzarbeit zu prüfen wäre..

und die Prüfung wäre ganz schnell erledigt - Zitat Homepage Bundesfinanzministerium:

Keine Schwarzarbeit sind Dienst- oder Werkleistungen, die

    von Angehörigen oder Lebenspartnern,
    aus Gefälligkeit,
    im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
    im Wege der Selbsthilfe im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes oder des Wohnraumförderungsgesetzes

erbracht werden und nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind (z. B. gegen geringes Entgelt).


Es fehlten dazu Angaben was die Menge und den Gewinn betrifft. So schnell geht’s dann noch nicht. Es ist nachhaltig auf Gewinn gerichtet. Sie vertreibt es gewerblich.

Kaldron

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 55
Antw:Nebentätigkeit?
« Antwort #12 am: 19.02.2024 14:19 »
Sind hier nicht erstmal §97 Abs. 1 und 3 sowie §99 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BBG einschlägig? Demnach ist es genehmiigungspflichtig, wenn es eine unentgeltliche NT ist und man gewerblich mitarbeitet.
Dann wäre noch die Fünftel-Regelung zu beachten.

"§ 97 Begriffsbestimmungen
(1) Nebentätigkeit ist die Wahrnehmung eines Nebenamtes oder die Ausübung einer Nebenbeschäftigung.
(2) Nebenamt ist ein nicht zu einem Hauptamt gehörender Kreis von Aufgaben, der aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses wahrgenommen wird.
(3) Nebenbeschäftigung ist jede sonstige, nicht zu einem Hauptamt gehörende Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes.
(4) Als Nebentätigkeit gilt nicht die Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter sowie einer unentgeltlichen Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft."

"§ 99 Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten
(1) Beamtinnen und Beamte bedürfen zur Ausübung jeder entgeltlichen Nebentätigkeit, mit Ausnahme der in § 100 Abs. 1 abschließend aufgeführten, der vorherigen Genehmigung, soweit sie nicht nach § 98 zu ihrer Ausübung verpflichtet sind. Gleiches gilt für folgende unentgeltliche Nebentätigkeiten:
1.    Wahrnehmung eines Nebenamtes,
2.    gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten oder die Mitarbeit bei einer dieser Tätigkeiten und
3.    Eintritt in ein Organ eines Unternehmens mit Ausnahme einer Genossenschaft."

2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,494
Antw:Nebentätigkeit?
« Antwort #13 am: 19.02.2024 14:46 »
Ganz ehrlich: Worüber redet Ihr hier? Das ist doch allenfalls ein Scheinproblem. Denn wenn ich zu Hause auf der Couch sitze und 24/7 Topflappen häkle, die meine Frau anschließend unter ihrem Namen verkauft, wird das weder offiziell vergütet, noch versichert, noch gemeldet, noch geprüft, denn es wird überhaupt niemandem bekannt und könnte praktisch auch nicht nachgewiesen werden.

Einigung2023

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 207
Antw:Nebentätigkeit?
« Antwort #14 am: 19.02.2024 14:58 »
Ganz ehrlich: Worüber redet Ihr hier? Das ist doch allenfalls ein Scheinproblem. Denn wenn ich zu Hause auf der Couch sitze und 24/7 Topflappen häkle, die meine Frau anschließend unter ihrem Namen verkauft, wird das weder offiziell vergütet, noch versichert, noch gemeldet, noch geprüft, denn es wird überhaupt niemandem bekannt und könnte praktisch auch nicht nachgewiesen werden.

Bastel hat gefragt, also bekommt er Antworten. Wie sich das in der Praxis gestaltet, kann nur er wissen.