Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Nebentätigkeit?
2strong:
--- Zitat von: Einigung2023 am 19.02.2024 10:51 ---
--- Zitat von: 2strong am 19.02.2024 10:42 ---Keine Nebentätigkeit.
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Warum nicht?
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Die Bundesnebentätigkeitsverordnung unterscheidet zwischen "Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst" und (sonstiger) "Nebenbeschäftigungen gegen Vergütung".
Es ist keine "Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst", weil Du nicht für eine Gebietskörperschaft etc. tätig wirst. Und es ist keine (sonstige) "Nebenbeschäftigungen gegen Vergütung", weil keine Vergütung gewährt wird. Ergo ist nichts anzuzeigen, geschweige denn zu genehmigen.
2strong:
--- Zitat von: Bastel am 19.02.2024 11:12 ---
--- Zitat von: RsQ am 19.02.2024 11:00 ---Wie stellt man etwas "ohne Geld" her? Geht es um Hobby-Basteleien? Ansonsten dürfte doch schon Wareneinkauf (auf eigenen Namen?) usw. ein gewerbliches Szenario begründen?!
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Man stelle sich vor, meine Frau gibt mir Stifte und Mandelas, ich male Sie aus und Sie verkauft die Mandelas. Stifte und Papier geht über Ihr Unternehmen, ich male einfach nur aus Spaß an der Freude.
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Genau. Und das sähe auch nicht anders aus, wenn es statt um Mandalas um Software, Brandschutzkonzepte oder Übersetzungen ginge.
Einigung2023:
--- Zitat von: 2strong am 19.02.2024 11:18 ---
--- Zitat von: Bastel am 19.02.2024 11:12 ---
--- Zitat von: RsQ am 19.02.2024 11:00 ---Wie stellt man etwas "ohne Geld" her? Geht es um Hobby-Basteleien? Ansonsten dürfte doch schon Wareneinkauf (auf eigenen Namen?) usw. ein gewerbliches Szenario begründen?!
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Man stelle sich vor, meine Frau gibt mir Stifte und Mandelas, ich male Sie aus und Sie verkauft die Mandelas. Stifte und Papier geht über Ihr Unternehmen, ich male einfach nur aus Spaß an der Freude.
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Genau. Und das sähe auch nicht anders aus, wenn es statt um Mandalas um Software, Brandschutzkonzepte oder Übersetzungen ginge.
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Ohne sein Zutun kein fertiges, für den Verkauf gewinnbringendes, Produkt. Klar kann sie es auch unausgemalt verkaufen, bringt aber sicherlich nicht viel, wenn überhaupt irgendwas.
Auch wenn er es als Spaß an der Freude betitelt, sehe ich es anders. Es ist eine Dienstleistung von Bastel. Dass seine Frau ihn nicht entlohnt ist das eine. Es wäre zu prüfen ob sie es müsste!
Sie erzielt damit Gewinn für ihr Unternehmen.
Ob der Dienstherr es genehmigen müsste, schwer zu sagen.
2strong:
Das magst Du so sehen und darin de facto vielleicht auch nicht ganz zu Unrecht einen Umgehungstatbestand zusenden, aber formal ist es keine Nebentätigkeit und wenn im Geschäftsverkehr lediglich seine Frau auftritt, wird das auch niemand anzweifeln.
Einigung2023:
--- Zitat von: 2strong am 19.02.2024 13:28 ---Das magst Du so sehen und darin de facto vielleicht auch nicht ganz zu Unrecht einen Umgehungstatbestand zusenden, aber formal ist es keine Nebentätigkeit und wenn im Geschäftsverkehr lediglich seine Frau auftritt, wird das auch niemand anzweifeln.
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Stimme dir zu! Wobei das Thema mit der Schwarzarbeit zu prüfen wäre..
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