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Nebentätigkeit?

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Organisator:

--- Zitat von: Einigung2023 am 19.02.2024 13:44 ---
--- Zitat von: 2strong am 19.02.2024 13:28 ---Das magst Du so sehen und darin de facto vielleicht auch nicht ganz zu Unrecht einen Umgehungstatbestand zusenden, aber formal ist es keine Nebentätigkeit und wenn im Geschäftsverkehr lediglich seine Frau auftritt, wird das auch niemand anzweifeln.

--- End quote ---

Stimme dir zu! Wobei das Thema mit der Schwarzarbeit zu prüfen wäre..

--- End quote ---

und die Prüfung wäre ganz schnell erledigt - Zitat Homepage Bundesfinanzministerium:

Keine Schwarzarbeit sind Dienst- oder Werkleistungen, die

    von Angehörigen oder Lebenspartnern,
    aus Gefälligkeit,
    im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
    im Wege der Selbsthilfe im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes oder des Wohnraumförderungsgesetzes

erbracht werden und nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind (z. B. gegen geringes Entgelt).

Einigung2023:

--- Zitat von: Organisator am 19.02.2024 13:55 ---
--- Zitat von: Einigung2023 am 19.02.2024 13:44 ---
--- Zitat von: 2strong am 19.02.2024 13:28 ---Das magst Du so sehen und darin de facto vielleicht auch nicht ganz zu Unrecht einen Umgehungstatbestand zusenden, aber formal ist es keine Nebentätigkeit und wenn im Geschäftsverkehr lediglich seine Frau auftritt, wird das auch niemand anzweifeln.

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Stimme dir zu! Wobei das Thema mit der Schwarzarbeit zu prüfen wäre..

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und die Prüfung wäre ganz schnell erledigt - Zitat Homepage Bundesfinanzministerium:

Keine Schwarzarbeit sind Dienst- oder Werkleistungen, die

    von Angehörigen oder Lebenspartnern,
    aus Gefälligkeit,
    im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
    im Wege der Selbsthilfe im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes oder des Wohnraumförderungsgesetzes

erbracht werden und nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind (z. B. gegen geringes Entgelt).

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Es fehlten dazu Angaben was die Menge und den Gewinn betrifft. So schnell geht’s dann noch nicht. Es ist nachhaltig auf Gewinn gerichtet. Sie vertreibt es gewerblich.

Kaldron:
Sind hier nicht erstmal §97 Abs. 1 und 3 sowie §99 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BBG einschlägig? Demnach ist es genehmiigungspflichtig, wenn es eine unentgeltliche NT ist und man gewerblich mitarbeitet.
Dann wäre noch die Fünftel-Regelung zu beachten.

"§ 97 Begriffsbestimmungen
(1) Nebentätigkeit ist die Wahrnehmung eines Nebenamtes oder die Ausübung einer Nebenbeschäftigung.
(2) Nebenamt ist ein nicht zu einem Hauptamt gehörender Kreis von Aufgaben, der aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses wahrgenommen wird.
(3) Nebenbeschäftigung ist jede sonstige, nicht zu einem Hauptamt gehörende Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes.
(4) Als Nebentätigkeit gilt nicht die Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter sowie einer unentgeltlichen Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft."

"§ 99 Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten
(1) Beamtinnen und Beamte bedürfen zur Ausübung jeder entgeltlichen Nebentätigkeit, mit Ausnahme der in § 100 Abs. 1 abschließend aufgeführten, der vorherigen Genehmigung, soweit sie nicht nach § 98 zu ihrer Ausübung verpflichtet sind. Gleiches gilt für folgende unentgeltliche Nebentätigkeiten:
1.    Wahrnehmung eines Nebenamtes,
2.    gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten oder die Mitarbeit bei einer dieser Tätigkeiten und
3.    Eintritt in ein Organ eines Unternehmens mit Ausnahme einer Genossenschaft."

2strong:
Ganz ehrlich: Worüber redet Ihr hier? Das ist doch allenfalls ein Scheinproblem. Denn wenn ich zu Hause auf der Couch sitze und 24/7 Topflappen häkle, die meine Frau anschließend unter ihrem Namen verkauft, wird das weder offiziell vergütet, noch versichert, noch gemeldet, noch geprüft, denn es wird überhaupt niemandem bekannt und könnte praktisch auch nicht nachgewiesen werden.

Einigung2023:

--- Zitat von: 2strong am 19.02.2024 14:46 ---Ganz ehrlich: Worüber redet Ihr hier? Das ist doch allenfalls ein Scheinproblem. Denn wenn ich zu Hause auf der Couch sitze und 24/7 Topflappen häkle, die meine Frau anschließend unter ihrem Namen verkauft, wird das weder offiziell vergütet, noch versichert, noch gemeldet, noch geprüft, denn es wird überhaupt niemandem bekannt und könnte praktisch auch nicht nachgewiesen werden.

--- End quote ---

Bastel hat gefragt, also bekommt er Antworten. Wie sich das in der Praxis gestaltet, kann nur er wissen.

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