Autor Thema: Dienstvereinbarung Gleitzeit  (Read 2130 times)

Resthofidylle

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Dienstvereinbarung Gleitzeit
« am: 19.02.2024 19:03 »
Ich arbeite in einer kleinen sächsischen Gemeinde.
Seit ca 10 Jahren haben wir eine DV Gleitzeit, in der u.a. geregelt ist, dass bis zu 30 Stunden Guthaben eingearbeitet werden können und diese dann durch mal eher gehen oder Gleittage genommen werden können.
Bisher gab es nie Probleme damit,   längere Zeit hatte ich somit immer die Möglichkeit, privat und Beruf durch Gleittage besser unter einen Hut zu bekommen. Derzeit häuft sich bei mir die Arbeit (Kollegen krank) und leider habe ich derzeit auch vermehrt "Flüchtigkeitsfehler" (zumindest wird bei mir grad sehr genau hingeschaut). Mein Vorgesetzter ist nun der Meinung, kaschiert unter dem Mantel der Fürsorge, dass es nicht gut ist, manche Woche (derzeit eher regelmäßig) 42 oder 43 Stunden zu arbeiten, um das Zeitguthaben dann wieder "zu verbrauchen", wenn "saure Gurken-Zeit" ist. Er hat mir schriftlich die Anweisung erteilt, nicht länger als 39 Stunden in der Woche zu arbeiten. Unseren Personalrat kann man, wenn es um die Belange von Kollegen geht, in den Skat drücken. Nun meine Frage, darf ein Amtsleiter einfach so einen Mitarbeiter von der Dienstvereinbarung, die für alle Kollegen gilt, ausschließen ? Ist das ein dienstlicher Grund ? Ich habe schon daran gedacht, mir anwaltliche Hilfe zu holen, wäre aber auch auf das Schwarm-Wissen des Forums gespannt.   

IsabelW

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Antw:Dienstvereinbarung Gleitzeit
« Antwort #1 am: 19.02.2024 19:29 »
Wieviele Stunden hattest Du denn zu dem Zeitpunkt auf dem Stundenkonto gesammelt?

Wie baust Du diese Stunden auf?
Also bleibst Du jeden Tag "ein bisschen" länger oder einen Tag sehr lange und da passieren dann die Fehler?



Resthofidylle

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Antw:Dienstvereinbarung Gleitzeit
« Antwort #2 am: 19.02.2024 19:49 »
Es ist unterschiedlich, je nach Arbeitsaufkommen. Mal 2-3 Stunden, dann mal nur eine. Ich habe im Schnitt so um die 20 Stunden Guthaben, und wenn die genommen werden, dauert es wieder einige Wochen, bis die wieder da sind. Eigentlich mache ich das schon über Jahre so, und es hat sich nie jemand dran gestört.

BAT

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Antw:Dienstvereinbarung Gleitzeit
« Antwort #3 am: 19.02.2024 19:55 »
Materiell hat dein Vorgesetzter recht, Studien besagen, dass effiziente Arbeit im Büro bei mehr als sechs Stunden nicht möglich ist.

Formell habt ihr aber eine Dienstvereinbarung, aus der du nicht als Einzelner entlassen werden kannst.

Auch wenn ich auch ausnutze, AG wäre anzuraten, die Zahl der Zeitausgleichstage im Jahr zu begrenzen.

TVOEDAnwender

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Antw:Dienstvereinbarung Gleitzeit
« Antwort #4 am: 19.02.2024 20:04 »

-

Während des Gleitzeitrahmens hat der Arbeitgeber kein Direktionsrecht. Er kann also Arbeitsleistung grundsätzlich nur während der Kernzeit anordnen, im Übrigen ist die Verteilung der Arbeitszeit dem Arbeitnehmer überlassen.

163.1

Zwar bleibt der Arbeitnehmer auch über die Kernarbeitszeit hinaus während der Gleitzeit insoweit zur Arbeitsleistung verpflichtet, dass er die Zahl der im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit für die Woche festgesetzten Arbeitsstunden erreichen muss. Insoweit ist jedoch nur der Umfang der geschuldeten Arbeitsleistung festgelegt. Die zeitliche Lage der Arbeitszeit bestimmt der Arbeitnehmer selbst. Die Regelung über die gleitende Arbeitszeit verfolgt, soweit sie nicht die Kernarbeitszeit betrifft, den Zweck, innerhalb der festgelegten Gleitzeit dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, die zeitliche Lage der Arbeitsleistung in freier Selbstbestimmung nach seinen Bedürfnissen und Wünschen festzulegen. Dem Arbeitgeber steht somit während des Gleitzeitrahmens grundsätzlich kein Direktionsrecht über die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu, wenn er es sich nicht für bestimmte Fälle vorbehalten hat (BAG vom 22.1.2009 – 6 AZR 78/08 – ZTR 2009, 371 = NZA 2009, 735; vom 16.12.1993 – 6 AZR 236/93 – ZTR 1994, 246 = NZA 1994, 854).

Tipp: Schau mal in Eure Dienstvereinbarung ob es irgendwelche Einschränkungen zur Verfügbarkeit des Gleitzrahmen gibt. Meistens sind diese aber nur bei Überschreitung des Plus-Rahmens bzw. bei zuviel Minus vorgesehen.

Damiane

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Antw:Dienstvereinbarung Gleitzeit
« Antwort #5 am: 19.02.2024 20:38 »
Dankeschön !!! Werde morgen früh gleich nachschauen.

heike2106

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Antw:Dienstvereinbarung Gleitzeit
« Antwort #6 am: 20.02.2024 07:29 »
In der Regel solltest du aber auch zum Ende der Arbeitszeit den Stift fallen lassen.
Die anfallende Mehrarbeit ist ein AG-Problem, mach es nicht zu deinem eigenen.

Im Prinzip ist dein Vorgesetzter offenbar auch dieser Meinung.

brian

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Antw:Dienstvereinbarung Gleitzeit
« Antwort #7 am: 20.02.2024 08:08 »
Wenn man immer zum Endce der Arbeitszeit den Stift fallen lässt, braucht man keine Gleitzeit. Gleitzeit macht ja eben aus,d ass man länger arbeiten kann um an anderen Tagen früher zu gehen oder gar nicht zu kommen.

Thomber

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Antw:Dienstvereinbarung Gleitzeit
« Antwort #8 am: 20.02.2024 11:42 »
Zitat
darf ein Amtsleiter einfach so einen Mitarbeiter von der Dienstvereinbarung, die für alle Kollegen gilt, ausschließen ?

Der Personalrat hat die DV "im Namen aller Beschäftigten" mit der Behördenleitung verhandelt. Sofern in dieser DV nichts geregelt ist, was hier zum Tragen kommt, kann man sagen:  NEIN, kein Amtsleiter, nicht einmal der Behördenleiter selbst, könnte einen Beschäftigten ausschließen.    (Natürlich muss genug Arbeit für die Überstunden vorhanden sein.)

brian

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Antw:Dienstvereinbarung Gleitzeit
« Antwort #9 am: 20.02.2024 11:52 »
[  (Natürlich muss genug Arbeit für die Überstunden vorhanden sein.)

Es geht nicht um Überstunden sondern Mehrarbeit im Rahmen von Gleitzeit.

Thomber

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Antw:Dienstvereinbarung Gleitzeit
« Antwort #10 am: 20.02.2024 12:14 »
[  (Natürlich muss genug Arbeit für die Überstunden vorhanden sein.)

Es geht nicht um Überstunden sondern Mehrarbeit im Rahmen von Gleitzeit.

Dennoch muss Arbeit vorhanden sein.  Die DV deckt nämlich nicht das Absitzen von unnötiger Arbeitszeit am Montag ab, damit man am Dienstag frei nehmen kann.

Damiane

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Antw:Dienstvereinbarung Gleitzeit
« Antwort #11 am: 12.04.2024 22:01 »
Wenn nun in der DV steht, dass der Amtsleiter aus dringenden dienstlichen und anderen zwingenden Gründen die DV einschränken darf, so ist ja seine Weisungsbefugnis nicht vollständig eingeschränkt. Die Frage ist dann, was sind zwingende Gründe, um einzelne Kollegen auszuschließen? ?

MoinMoin

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Antw:Dienstvereinbarung Gleitzeit
« Antwort #12 am: 13.04.2024 08:59 »
Hausmeister der Sonntags die Fahne hochziehen muss z.B.

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Antw:Dienstvereinbarung Gleitzeit
« Antwort #13 am: 13.04.2024 09:26 »
Ist doch alles Spekulation. Was steht denn überhaupt konkret in den relevanten Passagen der Dienstvereinbarung?

BAT

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Antw:Dienstvereinbarung Gleitzeit
« Antwort #14 am: 13.04.2024 10:34 »
In unser DV ist festgehalten, für wen diese nicht gilt, u. a. halt Hausmeister, Leitstelle, etc.

Darüber hinaus gibt es keine delegierte Weisungsbefugnis.