Ich arbeite in einer kleinen sächsischen Gemeinde.
Seit ca 10 Jahren haben wir eine DV Gleitzeit, in der u.a. geregelt ist, dass bis zu 30 Stunden Guthaben eingearbeitet werden können und diese dann durch mal eher gehen oder Gleittage genommen werden können.
Bisher gab es nie Probleme damit, längere Zeit hatte ich somit immer die Möglichkeit, privat und Beruf durch Gleittage besser unter einen Hut zu bekommen. Derzeit häuft sich bei mir die Arbeit (Kollegen krank) und leider habe ich derzeit auch vermehrt "Flüchtigkeitsfehler" (zumindest wird bei mir grad sehr genau hingeschaut). Mein Vorgesetzter ist nun der Meinung, kaschiert unter dem Mantel der Fürsorge, dass es nicht gut ist, manche Woche (derzeit eher regelmäßig) 42 oder 43 Stunden zu arbeiten, um das Zeitguthaben dann wieder "zu verbrauchen", wenn "saure Gurken-Zeit" ist. Er hat mir schriftlich die Anweisung erteilt, nicht länger als 39 Stunden in der Woche zu arbeiten. Unseren Personalrat kann man, wenn es um die Belange von Kollegen geht, in den Skat drücken. Nun meine Frage, darf ein Amtsleiter einfach so einen Mitarbeiter von der Dienstvereinbarung, die für alle Kollegen gilt, ausschließen ? Ist das ein dienstlicher Grund ? Ich habe schon daran gedacht, mir anwaltliche Hilfe zu holen, wäre aber auch auf das Schwarm-Wissen des Forums gespannt.