Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Stunden noch weiter reduzieren möglich?

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Garfield:
Einfach nachfragen, das ist überall anders. Wir stellen regelmäßig 10% oder 20% Kräfte ein.

BAT:
Das Einstellungsverfahren ist rechtlich von einem Teilzeitanspruch aus Tarif und Gesetz zu trennen.

Rentenonkel:

--- Zitat von: Marina21 am 20.02.2024 08:26 ---Scheinselbständigkeit???? Das ist ja eine ganz andere Baustelle. Ich habe verschiedene Auftraggeber wie jeder echte Selbstständige!

Ansonsten danke schonmal für eure Antworten.

--- End quote ---

Manche Selbständige sind kraft Gesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, auch wenn sie für mehrere Auftraggeber tätig sind. Die Versicherungspflicht in der Arbeitnehmertätigkeit schützt eben nicht davor, zusätzliche Beiträge für die Selbständigkeit einzahlen zu müssen, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Oft macht eine Versicherungspflicht auf Antrag Sinn. Diese Möglichkeit ist aber an gewisse Fristen (nach erstmaliger Aufnahme der Selbständigkeit) gebunden.

Der Idee, sich bezüglich der Beitragszahlung als Selbständige mal von der gesetzlichen Rentenversicherung beraten zu lassen, halte ich für sehr gut.

IsabelW:

--- Zitat von: Marina21 am 20.02.2024 10:28 ---@Isabel:

15 Stunden würde mir nichts bringen. Das ist ja fast meine jetzige Situation. Da bleibt neben Familie einfach zu wenig Zeit für meine Freiberuflichkeit. Das ist genau mein Problem.

--- End quote ---

Hast du eventuell noch Elternzeit übrig, die du bei deinem Arbeitgeber nehmen könntest?
Dann hättest Du Zeit für deine Freiberuflichkeit, aber auch eine Rückkehrmöglichkeit zu deinem AG.

Marina21:
[quote author=Rentenonkel link=topic=122900.msg342567#msg342567 date=1708426907

Manche Selbständige sind kraft Gesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, auch wenn sie für mehrere Auftraggeber tätig sind. Die Versicherungspflicht in der Arbeitnehmertätigkeit schützt eben nicht davor, zusätzliche Beiträge für die Selbständigkeit einzahlen zu müssen, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Oft macht eine Versicherungspflicht auf Antrag Sinn. Diese Möglichkeit ist aber an gewisse Fristen (nach erstmaliger Aufnahme der Selbständigkeit) gebunden.

Der Idee, sich bezüglich der Beitragszahlung als Selbständige mal von der gesetzlichen Rentenversicherung beraten zu lassen, halte ich für sehr gut.
[/quote]

Danke dir. Mein Bereich ist nicht eindeutig rentenversicherungspflicht . Ich zahle aber trotzdem freiwillig ein.

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