Hallo ihr Lieben!
Ich hoffe ihr könnt mir bei einer Frage helfen und bedanke mich jetzt schon einmal vielmals für eure Hilfe und Kommentare!
Meine Lebensgefährtin war in einem Bezirksamt in Berlin der EG5 Stufe 1 tätig und wechselte nun vor einem Monat auf eine E9a-Stelle Stufe 1 eines anderen Bezirksamtes. Der Wechsel verlief nahtlos, wurde jedoch gebeten zu kündigen, um die neue Stelle anzunehmen. Der Dienstherr ist und bleibt weiterhin das Land Berlin.
Sie hatte sich bei der Personalstelle bzgl. der Erfahrungsstufe 2 erkundigt, diese verneinten aber vehement mit der Begründung, dass es sich um eine Neueinstellung handeln würde und auch eine Höhergruppierung hier nicht greifen würde.
Meine Frage wäre: Ist das so korrekt? Wir sind beide absolut verunsichert, da wir davon ausgingen, dass es sich dadurch um eine Höhergruppierung und somit um mindestens die Erfahrungsstufe 2 handeln würde.
Was sagt ihr dazu?! Ich bedanke mich noch einmal und wünsche einen schönen und angenehmen Abend! :-)