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Öffentllicher Dienst nach Bachelor?
Sjuda:
--- Zitat von: Philipp61198 am 20.02.2024 19:02 ---
--- Zitat von: Organisator am 20.02.2024 14:57 ---Mittlerer / gehobener Dienst, also die Beamtenlaufbahn, ist ohne Laufbahnbefähigung nicht möglich.
Mit einem Bachelor ist aber eine tarifliche Beschäftigung ohne weiteres möglich. Ich würde mich einfach mal nach passenden Stellenausschreibungen umschauen, die deinen Hochschulabschluss als Bildungsqualifikation nennen.
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Das heißt, es gibt durchaus die Möglichkeit mit meinem Abschluss in einer Kommune o.ä. anzufangen? Ich habe gelesen, dass man bei vorhandenem Arbeitsverhältnis den BL1 machen kann, um die Ausbildung "nachzuholen"
Bei der Laufbahnbefähigung bin ich aber nur spärlich fündig geworden. Wie genau erwirbt man diese?
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Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das ist korrekt. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, eine passende Stelle zu finden, steht auf einem anderen Blatt. Von technischen Stellen (IT, Ingenieure etc.) abgesehen werden in der öffentlichen Verwaltung überwiegend Personen gesucht, die über typische Verwaltungsabschlüsse verfügen (Ausbildung/Studium/Laufbahnbefähigung, AL/BL I/II). Für den Einstieg müsstest du eine Stelle finden, bei der entweder dein konkreter oder ein beliebiger (Studien-)Abschluss gefordert ist. Das kommt erfahrungsgemäß eher selten vor, vorstellen könnte ich mir vielleicht Stellen im Bereich der Schulverwaltung.
Für den weiteren Berufsweg im öffentlichen Dienst stellt sich dann die Frage, wie du dich weiterentwickeln möchtest. Bezüglich Aufstiegs- und Veränderungsmöglichkeiten hättest du weiterhin das Problem, dass es nur sehr wenige Stellen geben wird, auf die du dich überhaupt bewerben könntest. Da gibt es keinen großen Unterschied zwischen interner und externer Besetzung.
Ob es sinnvoll wäre, den BL I zu absolvieren, darüber lässt sich streiten. Du hättest dann zwar eine deutlich größere Verwendungsbreite (vergleichbar Verwaltungsfachangestellter), jedoch bewegt sich diese im Bereich der EG 5 bis EG9a. Mit deinem Bachelorabschluss vergügst du ja bereits über einen grds. "höherwertigen" Abschluss.
Eine Alternative könnte dann der BL II sein, der für anspruchsvollere und besser vergütete Tätigkeiten qualifiziert. Das hängt jedoch von der Bereitschaft bzw. Unterstützung des Arbeitgebers und den Zulassungsvoraussetzung der Verwaltungsschule bzw. des Studieninstituts ab.
Mit der Laufbahnbefähigung verhält es sich im Prinzip ähnlich. Da ist mit deinem Abschluss, zumindest für den Bereich der Kommunalverwaltung, wahrscheinlich nichts zu machen. Du müsstest den regulären Weg über Studium/Vorbereitungsdienst gehen (z. B. 3-jähriges Bachelor-Studium).
Organisator:
--- Zitat von: Philipp61198 am 20.02.2024 19:02 ---
--- Zitat von: Organisator am 20.02.2024 14:57 ---Mittlerer / gehobener Dienst, also die Beamtenlaufbahn, ist ohne Laufbahnbefähigung nicht möglich.
Mit einem Bachelor ist aber eine tarifliche Beschäftigung ohne weiteres möglich. Ich würde mich einfach mal nach passenden Stellenausschreibungen umschauen, die deinen Hochschulabschluss als Bildungsqualifikation nennen.
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Das heißt, es gibt durchaus die Möglichkeit mit meinem Abschluss in einer Kommune o.ä. anzufangen? Ich habe gelesen, dass man bei vorhandenem Arbeitsverhältnis den BL1 machen kann, um die Ausbildung "nachzuholen"
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Ja, der Abschluss bietet tariflich die Möglichkeit. Es kommt allerdings auf die Tätigkeiten an; wenn du typische Verwaltungstätigkeiten machen willst (z.B. Leistungs- oder Ordnungsverwaltung) wird dein Studium kaum gefragt sein, wenn du im Bildungsbereich bleiben willst, schon eher.
Buero 72:
Du kannst ohne Weiteres quereinsteigen, je nach Anforderung muss kein Lehrgang absolviert werden. Wir haben viele Quereinsteiger, ich bin selber einer (Dipl.-Ing. ohne Verwaltungserfahrung, jetzt im Ministerium in einer Fachabteilung ohne politisches "Gedöns").
Schau Dir einfach mal die Stellenangebote in deiner Kommune/Bundesland an. mD, gD, hD, das sind alles wichtige Dinge für Beamte. Willst Du keine Beamtenlaufbahn einschlagen, gibt es trotzdem viele Möglichkeiten. je nach Tätigkeit kannst Du locker bis E 12 kommen oder höher.
Natürlich gestalten sich die Angebote je nachdem, ob Du ortsflexibel bist oder nicht.
gerzeb:
Der Bachelorabschluss würde dich grundsätzlich auch für Stellen ab EG 9b qualifizieren- jedoch müsste auch dein Studienabschluss für die Stelle relevant sein. Sollte es gar eine komplett geöffnete Ausschreibung sein könntest du dich zwar auch bewerben, könntest aufgrund fehlender persönlicher (Bildungs-)Voraussetzung jedoch nicht entsprechend der Stelle eingruppiert werden. Je nach Kommune wärst du dann gezwungen den VL II nachzuholen. Ansonsten wäre eine Eingruppierung in die EG 4 + Zulage möglich (wird in meiner Kommune so gehandhabt).
Philipp61198:
Also würdet ihr generell sagen, dass ein Quereinstieg ohne größeren Trubel möglich ist und anschließend dann Weiterbildungsmaßnahmen bestehen?
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