Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rentenbezug:Fristgerechte Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Sandbank:
Hallo liebes Forum,
ein TVöD/TV-L Beschäftigter möchte ab 1. November 2024 eine vorzeitige Rente beziehen.
Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall 6 Monate zum Ende des Kalendervierteljahres.
Das wäre hier der 30. September 2024. Muss der Beschäftigte also wirklich gehen bevor er Rente erhält? Oder muss er gar bis Ende des Jahres weiterarbeiten?
Kann er vielleicht fristgerecht kündigen mit Ablauf 31. Oktober 2024?
Oder müsste er in dem Fall besser gar nicht fristgerecht kündigen, sondern lediglich um einen Aufhebungsvertrag bitten? Aber was wäre wenn der Arbeitgeber dem nicht zustimmt?
Maggus:
Da es um eine vorzeitigen Rentenbezug geht, muss der AN kündigen oder sich mit dem Arbeitgeber auf ein Beschäftigungsende außerhalb der Kündigungsfrist einigen.
Je näher am Jahresende das geplante Beschäftigungsende liegt, umso mehr gilt zu beachten, dass die Jahressonderzahlung entfällt, da das Beschäftigungsende hierzu am 01.12. noch bestehen muss.
Ggf. macht es deshalb Sinn erst zum Jahresende aufzuhören.
Britta2:
--- Zitat von: Sandbank am 20.02.2024 16:26 ---
Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall 6 Monate zum Ende des Kalendervierteljahres.
...
Kann er vielleicht fristgerecht kündigen mit Ablauf 31. Oktober 2024?
--- End quote ---
Finde den Fehler ...
(OT: Ich würde niemandem raten, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben!)
Heiko74:
Die für den Arbeitnehmer beste Variante (wenn es so gewollt- ansonsten geht nur ein Aufhebungsvertrag) wäre die Kündigung zum 31.12.2024 und Rentenantragstellung zum 01.11.2024.
Der Arbeitgeber sollte natürlich wissen, dass der Beschäftigte dann nicht mehr als AN beschäftigt ist, sondern als arbeitender Rentner. Dies ist entsprechend zu melden.
So hat der Arbeitnehmer seine Sonderzahlung und neben seinem Gehalt auch noch die Rente (ungekürzt, da keine Hinzuverdienstgrenze existiert).
Zu beachten ist die etwas höhere Steuerlast durch 2 "Einkommen" (Progression).
Heiko74:
Finde den Fehler ...
(OT: Ich würde niemandem raten, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben!)
[/quote]
Wenn es doch der Wille des Arbeitnehmers ist... spricht nichts dagegen. Ihm sollte natürlich bewusst sein, dass ein zurück (zu alten Konditionen) dann nicht "erzwungen" werden kann.
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