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Rentenbezug:Fristgerechte Kündigung oder Aufhebungsvertrag
BAT:
Korrigiert mich, aber wenn der Rentner zum 01.01.25 in Rente geht, dürfte der Anteil der zu versteuernden Rente 1 Prozentpunkt höher liegen?
TV-Ler:
--- Zitat von: BAT am 21.02.2024 08:45 ---Korrigiert mich, aber wenn der Rentner zum 01.01.25 in Rente geht, dürfte der Anteil der zu versteuernden Rente 1 Prozentpunkt höher liegen?
--- End quote ---
Sofern das ominöse Wachstumschancengesetz wie geplant in Kraft tritt, ist es nur ein halber Prozentpunkt.
BAT:
Wieder was gelernt. Wobei ich davon ausgehe, dass man hier keine wirkliche politische Entscheidung trifft, sondern Gerichtsurteilen zuvorkommt?
Dürfen Rentenberater wirklich keine Steuertipps geben? Ist mir schon oft aufgefallen, dass zur Rente beraten wird - aber nicht zur Besteuerung. Es fehlt also scheinbar EIN Ansprechpartner.
Heiko74:
Dürfen wir natürlich nicht.
Heiko74:
--- Zitat von: BAT am 21.02.2024 08:45 ---Korrigiert mich, aber wenn der Rentner zum 01.01.25 in Rente geht, dürfte der Anteil der zu versteuernden Rente 1 Prozentpunkt höher liegen?
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Und es geht nicht allein um den einen Prozent, der ab 2025 mehr versteuert wird (dazu muss beraten werden)- übrigens, alle Rentenerhöhungen werden zu 100 Prozent versteuert, d.h. der Steuerfreibetrag ist zum Rentenbeginn quasi "eingefroren", sondern um das höhere zu versteuernde Einkommen für das Jahr 2024 (12 mal Gehalt plus 2 mal Rente erhöht das zu versteuernde Einkommen.
Aber, wer konkretes wissen will, muss den Steuerberater/ Finanzamt fragen :-)
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