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Rentenbezug:Fristgerechte Kündigung oder Aufhebungsvertrag

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TV-Ler:

--- Zitat von: BAT am 21.02.2024 09:14 ---Wieder was gelernt. Wobei ich davon ausgehe, dass man hier keine wirkliche politische Entscheidung trifft, sondern Gerichtsurteilen zuvorkommt?

Dürfen Rentenberater wirklich keine Steuertipps geben? Ist mir schon oft aufgefallen, dass zur Rente beraten wird - aber nicht zur Besteuerung. Es fehlt also scheinbar EIN Ansprechpartner.

--- End quote ---
Vielleicht sollte man gerade diesen Punkt bzw. dieses Detail nicht zu hoch aufhängen. Ob nun, wie bisher, der Besteuerungsanteil um 1 Prozentpunkt pro Jahr steigt, oder ob der Anstieg tatsächlich auf 0,5 Prozentpunkte abgesenkt wird, macht kaum nennenswert etwas aus. Schließlich wird damit nur der freigestellte Rentenanteil berechnet und dauerhaft festgesetzt. Jede folgende Rentenerhöhung unterliegt zu 100% der Besteuerung.
Mit den Jahren des Rentenbezugs wird so der steuerfreie Anteil immer geringer...wer lange genug lebt, für den schrumpft er auf einen Kleingeldbetrag  8)

TV-Ler:

--- Zitat von: Heiko74 am 21.02.2024 09:26 ---...
sondern um das höhere zu versteuernde Einkommen für das Jahr 2024 (12 mal Gehalt plus 2 mal Rente erhöht das zu versteuernde Einkommen.

Aber, wer konkretes wissen will, muss den Steuerberater/ Finanzamt fragen :-)

--- End quote ---
Ja richtig, aber auch hier sollte man es nicht zu hoch aufhängen: Von dem "mehr" werden (progressiv) auch mehr Steuern abgezogen. Klar. Am Ende bleibt dann trotzdem ein "mehr"... Wieviel konkret an "mehr" übrig bleibt, ist doch die Überraschung - entweder positiv oder negativ. Wer sich nicht vorher schlau macht, kommt zu einem aufregenden, abenteuerlichen Leben... ;)
Punktuell, für einen kleinen Moment...  8)

BAT:
Also wird der Freibetrag der Renten dauerhaft nicht prozentual, sondern mit einem Betrag festgeslegt?

Also beim Jahr des Beginns der Rente werden z. B. 80 % versteuert, dass sind dann z. B. 2.000 €. Liegt die Rente irgendwann in 30 Jahren wegen der Steigerungen bei 6000 €, dann gilt ein Freibetrag von 2000 €?

TV-Ler:

--- Zitat von: BAT am 21.02.2024 09:36 ---Also wird der Freibetrag der Renten dauerhaft nicht prozentual, sondern mit einem Betrag festgeslegt?

--- End quote ---
So ist das.


--- Zitat von: BAT am 21.02.2024 09:36 ---Also beim Jahr des Beginns der Rente werden z. B. 80 % versteuert, dass sind dann z. B. 2.000 €. Liegt die Rente irgendwann in 30 Jahren wegen der Steigerungen bei 6000 €, dann gilt ein Freibetrag von 2000 €?

--- End quote ---
Wenn 80% versteuert werden und das 2000 Euro sind (und die Rente folglich bei insgesamt 2500 Euro liegt), dann beträgt der nicht zu versteuernde Anteil 500 Euro.
Die bleiben fix, auch wenn die Rente dann irgendwann insgesamt bei 6000 Euro liegt.

Heiko74:

--- Zitat von: TV-Ler am 21.02.2024 09:33 ---
--- Zitat von: Heiko74 am 21.02.2024 09:26 ---...
sondern um das höhere zu versteuernde Einkommen für das Jahr 2024 (12 mal Gehalt plus 2 mal Rente erhöht das zu versteuernde Einkommen.

Aber, wer konkretes wissen will, muss den Steuerberater/ Finanzamt fragen :-)

--- End quote ---
Ja richtig, aber auch hier sollte man es nicht zu hoch aufhängen: Von dem "mehr" werden (progressiv) auch mehr Steuern abgezogen. Klar. Am Ende bleibt dann trotzdem ein "mehr"... Wieviel konkret an "mehr" übrig bleibt, ist doch die Überraschung - entweder positiv oder negativ. Wer sich nicht vorher schlau macht, kommt zu einem aufregenden, abenteuerlichen Leben... ;)
Punktuell, für einen kleinen Moment...  8)

--- End quote ---

Sehe ich ganz genauso, doch die Versicherten hängen sich eben daran auf und viele nehmen den aktuellen Vorteil des "Doppelverdienstes" (Gehalt und Rente eben darum nicht wahr, weil "die Steuer alles auffrisst"... Beratungsresistent  :D

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