Autor Thema: [NI] § 12 II 1 Nr. 3 NLVO - Aufstieg bis A 16 durch Qualifizierung?  (Read 624 times)

rerumpublicarum

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Eine Frage für alle Laufbahnrechtler:

Gilt die Beförderung nach § 12 II 1 Nr. 3 Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO) bzw. Laufbahnvorschriften anderer Bundesländer analog nur für eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A 14 oder für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14?

Ist also mit dieser Qualifizierung eine Beförderung bis A 16 möglich?

"

(2) 1 Die Übertragung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 14 durch eine Beförderung setzt voraus, dass die, Beamtin oder der Beamte

1.|im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 eingestellt worden ist,| |2.|die Bildungsvoraussetzungen für eine Einstellung im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 erfüllt oder| |3.|eine von der obersten Dienstbehörde bestimmte Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen hat."|

Für mich liest sich das so, dass hiermit nur eine Beförderung bis in A 14 vorgenommen werden darf.
« Last Edit: 23.02.2024 02:38 von Admin »

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,864
Bei einer Laufbahnberechtigung kann man auch bis A16 befördert werden. Der Passus ist vor dem Hintergrund zu verstehen, dass es A13 im gehoben und im höheren Dienst gibt. Der von Dir zitierte Passus stellt klar, dass nur höhere Dienste nach A14 befördert werden bzw. ein Laufbahnwechsel mittels Qualifizierung von gD in den hD erfolgen muss.