Autor Thema: Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?  (Read 22326 times)

BAT

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Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #15 am: 23.02.2024 08:50 »
Für Gleittage muss der genehmigenden Person nur die Anzahl der noch zur Verfügung stehenden Tage vorliegen.
Es ist für die Gleittage nicht notwendig, dass positive Stunden vorhanden sind.

Welche zur Verfügung stehenden Tage? Sind die bei Euch begrenzt?

Flying

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Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #16 am: 23.02.2024 09:11 »
Für Gleittage muss der genehmigenden Person nur die Anzahl der noch zur Verfügung stehenden Tage vorliegen.
Es ist für die Gleittage nicht notwendig, dass positive Stunden vorhanden sind.

Für Gleittage gibt es keine zur Verfügung stehenden Tage.

NelsonMuntz

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Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #17 am: 23.02.2024 09:13 »
Für Gleittage muss der genehmigenden Person nur die Anzahl der noch zur Verfügung stehenden Tage vorliegen.
Es ist für die Gleittage nicht notwendig, dass positive Stunden vorhanden sind.

Welche zur Verfügung stehenden Tage? Sind die bei Euch begrenzt?

Formal natürlich nicht, wenn aber mit den gewünschten Gleitzeittagen eine Unterschreitung des Gleitzeitrahmens folgt, dann ist hier ja schon eine gewisse Grenze.

Aber auch das lässt sich digital mit einer Notification ohne Einblick in Zeitkonten abbilden.

IsabelW

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Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #18 am: 23.02.2024 10:03 »
Für Gleittage muss der genehmigenden Person nur die Anzahl der noch zur Verfügung stehenden Tage vorliegen.
Es ist für die Gleittage nicht notwendig, dass positive Stunden vorhanden sind.

Welche zur Verfügung stehenden Tage? Sind die bei Euch begrenzt?

Bei uns darf man maximal 6 Gleittage pro Monat nehmen (und auch nicht nahtlos zwischen Urlaubstagen). Bei Teilzeitkräften mit weniger Wochentagen sind es 4 Gleittage. Und man darf via Gleittagen z.B. auch nicht dauerhaft auf eine 4 Tage Woche verkürzen.


MoinMoin

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Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #19 am: 23.02.2024 10:07 »
Bei uns darf man unbeschränkt Gleitzeittage nehmen, sofern es keine betriebliche Gründe gibt.
und wir haben nur einmal im Jahr eine Kappung auf 60h
und die Chefs sehen die Anzahl der Mehrstunden und sind angehalten, dort entsprechend zu intervenieren.

NelsonMuntz

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Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #20 am: 23.02.2024 10:17 »
Bei uns gibt es ebenfalls keine Einschränkungen, auch eine 4-Tage-Woche über Gleitzeit ist möglich. Schlüsselpositionen wie Incident Manager oder Rufbereitschaften werden wie gesagt in den Teams abgesprochen - da muss man als Vorgesetzter nur im Konfliktfall eingreifen (und in der Regel eignet sich das gut, um die Personalabteilung auf die Personalnot hinzuweisen ;))

Im Rahmen des Gleitzeitrahmens (-40 / +120) haben Vorgesetzte auch keinen Einblick in den aktuellen Stand. Nur bei Über- oder Unterschreitung - dann aber auch mit der Verpflichtung, den Sachverhalt aufzuklären.

Max

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Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #21 am: 23.02.2024 11:22 »
Bei uns kann der oder die Vorgesetzte die Zeiterfassung einsehen. Das halte ich auch für sinnvoll.
Was sollte denn dagegen sprechen?

BAT

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Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #22 am: 23.02.2024 11:31 »
Die Zuständigkeit fehlt.

blondie

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Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #23 am: 23.02.2024 11:39 »
Wir bekommen gerade eine neue DV zum Thema und danach werden nur noch 2 Personen der Personalabteilung Einsicht in die Daten bekommen. Es ist für die Allgemeinheit nicht mehr möglich den Status eines Kollegen, anwesend, krank, Urlaub usw. zu sehen, was bisher möglich und oft auch hilfreich war.
Auch ein Vorgesetzer kann Daten für seine Mitarbeiter nur noch anfordern in besonderen Fällen. Jeder wird zukünftig eigenverantwortlich seine Daten verwalten.
Das ist natürlich eine große Umstellung, aber wie schon von anderen erwähnt ist Datenschutz der Auslöser. Besser macht es das eigentlich für keinen, aber was will man machen...

BAT

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Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #24 am: 23.02.2024 11:51 »
Der Datenschutz ist ein Monster und ufert teils aus.

Wenn ich aber hier lese, dass die Allgemeinheit nicht mehr sehen kann, dass ich krank bin, gehört er für mich hier absolut hin.

(Im Intranet kann man bei uns freiwllig hinter seinem Namen den Status eingeben, dann sieht man das bei der Suche gleich)

NelsonMuntz

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Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #25 am: 23.02.2024 12:04 »
Bei uns kann der oder die Vorgesetzte die Zeiterfassung einsehen. Das halte ich auch für sinnvoll.
Was sollte denn dagegen sprechen?

Einfaches Beispiel: 3 Kollegen, 2 davon arbeiten (freiwillig) 42h in der Woche, einer hält sich an die 38,5h. Dann kommt der Chef und sagt: "Sag mal, warum verkrümelst du dich denn immer so früh? Guck mal deine fleißigen Kollegen an!"

TV-Ler

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Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #26 am: 23.02.2024 12:06 »
Bei uns kann der oder die Vorgesetzte die Zeiterfassung einsehen. Das halte ich auch für sinnvoll.
Was sollte denn dagegen sprechen?

Einfaches Beispiel: 3 Kollegen, 2 davon arbeiten (freiwillig) 42h in der Woche, einer hält sich an die 38,5h. Dann kommt der Chef und sagt: "Sag mal, warum verkrümelst du dich denn immer so früh? Guck mal deine fleißigen Kollegen an!"
Nun gut, wenn ein Vorgesetzter mit abseitigen Anmerkungen unbedingt seine Autorität untergraben will... ;)

brian

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Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #27 am: 23.02.2024 12:11 »


Einfaches Beispiel: 3 Kollegen, 2 davon arbeiten (freiwillig) 42h in der Woche, einer hält sich an die 38,5h. Dann kommt der Chef und sagt: "Sag mal, warum verkrümelst du dich denn immer so früh? Guck mal deine fleißigen Kollegen an!"

oder langsamen. Kann man so und so sehen. Der mit der halben Stunde Miese jede Woche hat ja eine genau so große  Ratezu bearbeiten wie die, die 3 Stunden Mehrarbeit jede Woche machen.

BAT

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Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #28 am: 23.02.2024 12:11 »

Einfaches Beispiel: 3 Kollegen, 2 davon arbeiten (freiwillig) 42h in der Woche, einer hält sich an die 38,5h. Dann kommt der Chef und sagt: "Sag mal, warum verkrümelst du dich denn immer so früh? Guck mal deine fleißigen Kollegen an!"

Die Disziplinierung in Bezug auf Minderleistung ist auch Aufgabe des Personalbereiches, nicht des Vorgesetzten.

NelsonMuntz

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Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #29 am: 23.02.2024 12:31 »
Unabhängig davon, ob 38,5h jetzt eine halbe Stunde zu wenig oder nicht - es geht ja schlicht um die Differenz zu den beiden anderen.

Zur Idee des Leistungsvergleichs: Wenn in einer Abteilung ausschließlich dröge Linientätigkeiten zu verteilen sind, dann sind Leistungen natürlich miteinander vergleichbar. Wozu hier ein Blick auf die AZ-Buchung notwendig wäre, erschließt sich mir allerdings nicht.

Wenn es einen definierten Gleitzeitrahmen gibt, dann verstehe ich (außer bei Über- oder Unterschreitung der Grenzwerte) nicht den informativen Sinn eines Blicks auf die Zeitkontos der Mitarbeiter. Vielleicht hebt das das eigene Ego, neben dem eigenen Konto auch die der Mitarbeiter zu kennen - einen Mehrwert in Führungsfragen bringt das nicht. Alles, was für eine Führungskraft diesbezüglich wichtig ist, kann automatisiert per System ausgeliefert werden. Und das Tolle daran: Dann muss der Chef nicht jedem Montag von 07:00 bis 13:30 seine lästige, wöchentliche Arbeitskonten-Schau betreiben und kann dafür selbst etwas Sinnvolles tun.  ;)