Wie passend, dass die Rückforderung genau sechs Monate (§ 37 TVöD) nach der Stufe 5 kommt. Ein Schelm, der böses dabei denkt...!
Der AG
kann folgendes anwenden, gem. Abs. 1 S. 7 und Abs. 2 S. 2 auch für Bestandskräfte:
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Richtlinien/231110_Fachkräfte-RL_mit_Deckblatt.pdfNun ist es von außen betrachtet recht unwahrscheinlich, dass ein AG, der die o. a. Überzahlung zurückfordert, künftig freiwillig mehr Entgelt zahlt, als er muss.
Zu der Rückforderung ist er allerdings erstmal nach den "Grundsätzen der sparsamen Haushaltsführung" angehalten.
Nun kann es ja durchaus so sein, dass er erstmal formal zurückfordert, aber dennoch "gesprächsbereit" ist.
Eventuell wäre ein Hinweis, dass er im ersten Halbjahr 2022 - wenn auch verjährt - zu wenig Entgelt gezahlt hat, ja vein "Erlass-Argument" betreffend die Entgelt-Rückforderung.
Formal sind das zwei Paar Schuhe - deine verjährte Forderung aus 2022 einerseits und seine aktuelle andererseits.
Es gibt aber mit der "schleichenden" Höherwertigkeit, die auch dem AG selbst nicht aufgefallen ist, einen Sachzusammenhang, der für die Rückforderung zumindest mal die Frage derer (un)Billigkeit in den Raum stellt.
=> In jedem Fall sollte mit dem Personalamt und/oder den Vorgesetzen kommuniziert werden. Ich würde auch den Unmut über die - im Zweifel überraschende - gefühlte Entgeltkürzung und die entsprechende Demotivation durch den damit nicht mehr finanzierbaren Sommeruraub (oder sonst was) zum Ausdruck gebracht werden.
Aber spätestens jetzt sind wir in an einem Punkt angelangt, an dem der "rechtliche Disclaimer" folgen "muss":
Aufgrund der Komplexität des Einzelfalls rate ich zu fachkundiger Beratung durch den Personalrat, eine Gewerkschaft oder einen (Fach-)Anwalt.Es fängt ja schon damit an, ob § 13 Abs. (1) tatsächlich erfüllt ist:
- Ist es eine höherwertige Tätigkeit?
- Wurde sie tatsächlich ununterbrochen 6 Monate ausgeübt oder gab es - vgl. § 13 Abs. (2) - Unterbrechnungen, die sich zum mehr als sechs Wochen addieren (zwei mal zwei Wochen Urlaub plus eine Corona-Quarantäne)?
Hinzu kommt die Frage des Zahlungszeitpunktes der Rückforderung, Stichworte "Entreicherung" und Zahlungsdisposition auf Grund der bislang erwarteten Höhe der Einnahmen.
Das ist alles "sehr weich" und daher ist dieses Forum nicht der richtige Ort für eine finale Lösung.
Dennoch bin ich neugierig, wie es weitergeht und drück alle Daumen!