Autor Thema: Umstufung - "vorübergehend höherwertige Tätigkeit" bei befristeter Versetzung?  (Read 694 times)

Pocahontas

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Hallo! Wie verhält sich das eigentlich bei zeitweisem Wechsel des Aufgabenbereichs auf eine höherwertige Stelle... Bei dem Wechsel in die höherwertige Tätigkeit beginnt die Stufenlaufzeit ja von vorne. Soweit ist das klar. Bei Rückkehr an den alten Arbeitsplatz (vorige, niedrigere Entgeltgruppe) dann auch? Oder wird die Zeit dann angerechnet? Oder ist ein befristeter Einsatz auf einer anderen Position (komplett andere Abteilung und Liegenschaft für 2 Jahre mit Gruppenwechsel niedrig-hoch-niedrig) eigentliche eine "vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten". Dann müsste ja die Stufenlaufzeit weiterlaufen und der Entgeltunterschied über eine Zulage ausgeglichen werden?

Thomber

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Zitat
Dann müsste ja die Stufenlaufzeit weiterlaufen und der Entgeltunterschied über eine Zulage ausgeglichen werden?

Das wäre auch meine Sichtweise.    Zulage und fertig, Zeiten laufen weiter.

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Zitat
Dann müsste ja die Stufenlaufzeit weiterlaufen und der Entgeltunterschied über eine Zulage ausgeglichen werden?

Das wäre auch meine Sichtweise.    Zulage und fertig, Zeiten laufen weiter.

So siehts aus.

Pocahontas

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Spielt es Eures Erachtens dabei eine Rolle, ob man sich aktiv selbst um den (befristeten) Jobwechsel bemüht hat oder ob man dazu aufgefordert wurde?
Ach und übrigens: TV-V - hatte ich vergessen zu erwähnen. Sorry.

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Spielt es Eures Erachtens dabei eine Rolle, ob man sich aktiv selbst um den (befristeten) Jobwechsel bemüht hat oder ob man dazu aufgefordert wurde?
Ach und übrigens: TV-V - hatte ich vergessen zu erwähnen. Sorry.

Der Tarifvertrag macht da keinen Unterschied.

FearOfTheDuck

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Und auch nicht, wer das initiiert hat. Allerdings wäre die Zustimmung des AN nötig, wenn sich die EG ändert.

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Und auch nicht, wer das initiiert hat. Allerdings wäre die Zustimmung des AN nötig, wenn sich die EG ändert.

Mooment. Eine vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten ist nicht eingruppierungsrelevant und unterliegt somit nicht der Zustimmung des AN.

FearOfTheDuck

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Stimmt natürlich! Danke für das Schubsen vom Schlauch. ;)