Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Umstufung - "vorübergehend höherwertige Tätigkeit" bei befristeter Versetzung?
Pocahontas:
Hallo! Wie verhält sich das eigentlich bei zeitweisem Wechsel des Aufgabenbereichs auf eine höherwertige Stelle... Bei dem Wechsel in die höherwertige Tätigkeit beginnt die Stufenlaufzeit ja von vorne. Soweit ist das klar. Bei Rückkehr an den alten Arbeitsplatz (vorige, niedrigere Entgeltgruppe) dann auch? Oder wird die Zeit dann angerechnet? Oder ist ein befristeter Einsatz auf einer anderen Position (komplett andere Abteilung und Liegenschaft für 2 Jahre mit Gruppenwechsel niedrig-hoch-niedrig) eigentliche eine "vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten". Dann müsste ja die Stufenlaufzeit weiterlaufen und der Entgeltunterschied über eine Zulage ausgeglichen werden?
Thomber:
--- Zitat ---Dann müsste ja die Stufenlaufzeit weiterlaufen und der Entgeltunterschied über eine Zulage ausgeglichen werden?
--- End quote ---
Das wäre auch meine Sichtweise. Zulage und fertig, Zeiten laufen weiter.
Organisator:
--- Zitat von: Thomber am 21.02.2024 11:49 ---
--- Zitat ---Dann müsste ja die Stufenlaufzeit weiterlaufen und der Entgeltunterschied über eine Zulage ausgeglichen werden?
--- End quote ---
Das wäre auch meine Sichtweise. Zulage und fertig, Zeiten laufen weiter.
--- End quote ---
So siehts aus.
Pocahontas:
Spielt es Eures Erachtens dabei eine Rolle, ob man sich aktiv selbst um den (befristeten) Jobwechsel bemüht hat oder ob man dazu aufgefordert wurde?
Ach und übrigens: TV-V - hatte ich vergessen zu erwähnen. Sorry.
Organisator:
--- Zitat von: Pocahontas am 21.02.2024 15:26 ---Spielt es Eures Erachtens dabei eine Rolle, ob man sich aktiv selbst um den (befristeten) Jobwechsel bemüht hat oder ob man dazu aufgefordert wurde?
Ach und übrigens: TV-V - hatte ich vergessen zu erwähnen. Sorry.
--- End quote ---
Der Tarifvertrag macht da keinen Unterschied.
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