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Umstufung - "vorübergehend höherwertige Tätigkeit" bei befristeter Versetzung?

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FearOfTheDuck:
Und auch nicht, wer das initiiert hat. Allerdings wäre die Zustimmung des AN nötig, wenn sich die EG ändert.

Organisator:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 21.02.2024 17:05 ---Und auch nicht, wer das initiiert hat. Allerdings wäre die Zustimmung des AN nötig, wenn sich die EG ändert.

--- End quote ---

Mooment. Eine vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten ist nicht eingruppierungsrelevant und unterliegt somit nicht der Zustimmung des AN.

FearOfTheDuck:
Stimmt natürlich! Danke für das Schubsen vom Schlauch. ;)

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