Autor Thema: IT Fachkräftezulage TV-L  (Read 912 times)

Eorlin

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IT Fachkräftezulage TV-L
« am: 21.02.2024 12:26 »
Hallo zusammen,

ich habe mich gefragt ob es die IT Fachkräftezulage noch gibt. Oder kommt das auf die Stelle an die man hat bzw. die Behörde ob sie dies zahlen will und hat mit dem eigentlichen TV-L nichts zu tun?

Und man muss dazu ja ein Angebot eines neuen Arbeitgebers vorliegen. Was bedeutet genau ein konkretes Angebot?

Ein neuer Arbeitsvertrag? Oder langt die zusage des neuen Arbeitgebers per Mail oder Brief?

Danke schon mal.

Organisator

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Antw:IT Fachkräftezulage TV-L
« Antwort #1 am: 21.02.2024 13:09 »
Nein, das hat nix mit dem TV-L zu tun, sondern ist übertariflich.

Ob und welche Unterlagen man genau vorlegen muss entscheidet jeder Arbeitgeber für sich.

E15TVL

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Antw:IT Fachkräftezulage TV-L
« Antwort #2 am: 21.02.2024 15:48 »
[...]
Und man muss dazu ja ein Angebot eines neuen Arbeitgebers vorliegen. Was bedeutet genau ein konkretes Angebot?

Ein neuer Arbeitsvertrag? Oder langt die zusage des neuen Arbeitgebers per Mail oder Brief?
[...]
Das hört sich sehr nach einer Zulage entsprechend § 16 Abs. 5 zur "Deckung des Personalbedarfs" an. Ob und wie der Arbeitgeber diese Regelung anwendet, bleibt ihm überlassen.

In meinem Bundesland existieren dazu Durchführungshinweise vom zuständigen Finanzministerium, die innerhalb der Landesverwaltung anzuwenden sind. Diese Durchführungshinweise sagen, dass der Beschäftigte seine Wechselabsichten belegen muss... dazu sind - wie gesagt in meinem Bundesland bzw. bei meinem Arbeitgeber - schon Einladungen zu Vorstellungsgesprächen ausreichend. Eine Einstellungszusage bzw. einen Arbeitsvertrag bedarf es nicht.

Wie es bei deinem Arbeitgeber geregelt wird, weiß ich nicht.