Autor Thema: Gefahrenstoffbeauftragter  (Read 1082 times)

Leon97

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Gefahrenstoffbeauftragter
« am: 22.02.2024 10:58 »
Guten Tag alle zusammen,

mir wurde eine Schulung zum Gefahrenstoffbeauftragten angeboten. Meine Frage wäre ob mit der Berufung auch eine Zulage oder Höhergruppierung verbunden ist. Ich habe wenig Interesse daran die relativ umfangreiche Tätigkeit "noch so nebenher" mit zu machen. Ich habe auch schon etwas im TV-L gesucht aber finde nur Zulagenregelungen für Ärzte, Pflegepersonal usw. . Wisst ihr etwas darüber ?

Beste Grüße

Organisator

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Antw:Gefahrenstoffbeauftragter
« Antwort #1 am: 22.02.2024 11:07 »
Dies kommt auf die damit übertragenen Tätigkeiten und Zeitanteile an. Sollte es keine eingruppierungsrelevanten Tätigkeiten sein, kann der Arbeitgeber solche Tätigkeiten auch ohne Zustimmung des AN übertragen.

Leon97

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Antw:Gefahrenstoffbeauftragter
« Antwort #2 am: 22.02.2024 11:33 »
Habe grade mit meiner Vorgesetzten gesprochen. Das wäre nicht unbedingt wenig was zusätzlich gemacht werden müsste. Also ein Register aller Gefahrenstoffe anlegen, Teilnahme an Arbeitssicherheitssitzungen, Regelmäßige Kontrolle der Lagernden Gefahrenstoffe usw. . Wir sind eine relativ große Behörde ich habe das Gefühl das da einiges zusammen kommt, zumal eine Schulung mit anschließender Prüfung absolviert werden muss. Gibt es denn eine Grundlage im Tarivvertrag die man anführen könnte, auf die man sich bei einer Bestellung berufen kann ?

Beste Grüße

Organisator

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Antw:Gefahrenstoffbeauftragter
« Antwort #3 am: 22.02.2024 11:38 »
Habe grade mit meiner Vorgesetzten gesprochen. Das wäre nicht unbedingt wenig was zusätzlich gemacht werden müsste. Also ein Register aller Gefahrenstoffe anlegen, Teilnahme an Arbeitssicherheitssitzungen, Regelmäßige Kontrolle der Lagernden Gefahrenstoffe usw. . Wir sind eine relativ große Behörde ich habe das Gefühl das da einiges zusammen kommt, zumal eine Schulung mit anschließender Prüfung absolviert werden muss. Gibt es denn eine Grundlage im Tarivvertrag die man anführen könnte, auf die man sich bei einer Bestellung berufen kann ?

Beste Grüße

Nein. Außer das von mir Beschriebene. Ich würde einfach mal deinen Vorgesetzten fragen, mit welchem Zeitumfang er rechnet und von welcher tariflichen Eingruppierung er ausgeht.

Leon97

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Antw:Gefahrenstoffbeauftragter
« Antwort #4 am: 22.02.2024 11:45 »
Okay danke für die Schnelle Antwort.

Beste Grüße

Buero 72

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Antw:Gefahrenstoffbeauftragter
« Antwort #5 am: 26.02.2024 11:04 »
Bitte Gefahrstoffbeauftragter, nicht Gefahrenstoff.

Hast Du denn eine entsprechende Ausbildung? Du wärst dann sicher auch für die korrekte Gefährdungsbeurteilung der betroffenen Arbeitsplätze gemäß Gefahrstoffverordnung zuständig! Das lässt sich meiner Meinung nach nicht mit der kurzen Fortbildung zum Gefahrstoffbeauftragten erlernen, auch wenn das gern suggeriert wird.
Man sollte sich auch mit den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) auskennen. Ich schreibe das so ausführlich, weil Du mehrfach "Gefahrenstoffe" statt Gefahrstoffe schreibst, das kann ein Tippfehler sein. Aber jemand, der sich damit auskennt, macht eher nicht diesen Fehler, vermute ich jetzt mal...

https://www.baua.de/DE/Die-BAuA/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/AGS/Klarstellung-Fachkunde.html

Lass Dir vorher(!) genau die Tätigkeiten auflisten, welche Du übernehmen sollst. Vielleicht ist das nur ein Teilbereich, vielleicht das komplette Programm? das wissen wir hier nicht. Aufgrund der Verantwortung würde ich auf jeden Fall mindestens nach einer Zulage fragen.