Autor Thema: Ruckzahlungsklausel Bindungsdauer  (Read 1887 times)

Micolash

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Ruckzahlungsklausel Bindungsdauer
« am: 22.02.2024 12:28 »
Hallo zusammen,

Ist eine Rückzahlungsklausel bei einer Fortbildungsdauer von 1,5 Jahren mit einer Bindungsdauer von 5 Jahren ungültig?

Im Internet findet man an verschiedenen Stellen, z.B. bei haufe, diese Tabelle



Danke

Schokokeks

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Antw:Ruckzahlungsklausel Bindungsdauer
« Antwort #1 am: 22.02.2024 12:59 »
Nein

ich1974

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Antw:Ruckzahlungsklausel Bindungsdauer
« Antwort #2 am: 22.02.2024 13:08 »
Bitte beachten , die Bindungsdauer beginnt nach Beendigung des entsprechenden Lehrganges.

Micolash

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Antw:Ruckzahlungsklausel Bindungsdauer
« Antwort #3 am: 22.02.2024 13:10 »
Bitte beachten , die Bindungsdauer beginnt nach Beendigung des entsprechenden Lehrganges.

Im konkreten Fall werden 5 Jahre Bindung nach Abschluss der Fortbildung gefordert

"Kündigt der Arbeitnehmer vor Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme.."

MaLa

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Antw:Ruckzahlungsklausel Bindungsdauer
« Antwort #4 am: 22.02.2024 13:23 »
Für die gültigkeit müsste man auch die vereinbarte Rückzahlungsmodalitäten kennen, ggf. kann hierduch die Klausel ungültig werden.
Aber für 1,5 Jahre Aus-/Weiterbildung scheinen mir 5 Jahre doch recht lang zu sein.

ich1974

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Antw:Ruckzahlungsklausel Bindungsdauer
« Antwort #5 am: 22.02.2024 13:23 »
5 Jahre dürfe grundsätzlich keinen Bestand haben. Es sei denn der AG hat ein Studium mit 10 Semestern bezahlt.

ich1974

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Antw:Ruckzahlungsklausel Bindungsdauer
« Antwort #6 am: 22.02.2024 13:26 »
Bei 1,5 Jahren sollte nicht mehr als 2 bis 3 Jahre Rückzahlungsvereinbarung gültig sein. Am besten Fachanwalt fragen. Falls Rückzahlungsklausel unwirksam kann sofort gekündigt werden.

Sjuda

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Antw:Ruckzahlungsklausel Bindungsdauer
« Antwort #7 am: 22.02.2024 13:31 »
Die Bindungsdauer ist abhängig von der Dauer der Fortbildung bzw. dem Umfang der Freistellung sowie den Kosten.
Pauschal lässt sich die Frage dementsprechend nicht beantworten.

Die 5-jährige Bindungsfrist wird als absolute Obergrenze angesehen, die nur in den seltensten Fällen zulässig sein dürfte.

Sollte die Fortbildungsmaßnahme nicht außergewöhnlich teuer gewesen sein, halte ich die Bindungsdauer von 5 Jahren auch für unzulässig.


Schokokeks

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Antw:Ruckzahlungsklausel Bindungsdauer
« Antwort #8 am: 22.02.2024 13:53 »
Die Bindungsdauer ist abhängig von der Dauer der Fortbildung bzw. dem Umfang der Freistellung sowie den Kosten.
Pauschal lässt sich die Frage dementsprechend nicht beantworten.

So schaut´s aus!

Wenn ich als AG in einen MA investiere (Lehrgangsgebühren/Gehaltsfortzahlung etc.) und ich im Mittel über 1,5 Jahre gute 100.000 € zahle, empfinde ich 5 Jahre nicht als zu lange...

Micolash

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Antw:Ruckzahlungsklausel Bindungsdauer
« Antwort #9 am: 22.02.2024 13:58 »
Kosten sind 5000€ und einen Tag Freistellung pro Woche. Danke für die Antworten bisher.

Schokokeks

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Antw:Ruckzahlungsklausel Bindungsdauer
« Antwort #10 am: 22.02.2024 14:41 »
Okay, dann ist die Relation vielleicht unverhältnismäßig, aber nicht zwingend ungültig.

Mögliche Ursachen für die Unverhältnismäßigkeit:

- Alte Vereinbarung durch überarbeiteten Personaler mit neuem Namen/Datum überschrieben
- AG will eigentlich nicht fortbilden, durch diese Vereinbarung aber die Hoffnung, dass der MA dies so auch nicht möchte
- ...

Am Ende des Tages zwingt keiner den MA, so eine Vereinbarung zu unterzeichnen geschweige denn den AG, jemanden fortzubilden, wenn möglicherweise keine Notwendigkeit oder Bereitschaft zu den genannten Konditionen besteht.

Täuschung und somit Ungültigkeitswirkung muss auch erst mal bewiesen werden (können)...

KathaUG

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Antw:Ruckzahlungsklausel Bindungsdauer
« Antwort #11 am: 26.02.2024 15:47 »
Kosten sind 5000€ und einen Tag Freistellung pro Woche. Danke für die Antworten bisher.

Bei Freistellung von einem Tag pro Woche, kommst du vermutlich nicht auf die Fortbildugnsdauer von 1,5 Jahren und somit ist die Bindungsdauer wohl auch kürzer

2strong

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Antw:Ruckzahlungsklausel Bindungsdauer
« Antwort #12 am: 26.02.2024 15:55 »
Wenn ich als AG in einen MA investiere (Lehrgangsgebühren/Gehaltsfortzahlung etc.) und ich im Mittel über 1,5 Jahre gute 100.000 € zahle, empfinde ich 5 Jahre nicht als zu lange...
Genau, die Heerschren an öffentlich Bediensteten, in die binnen 18 Monaten schon wieder 100k Euro in Fortbildung investiert wurden. Wer kennt sie nicht?!  ;D

Micolash

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Antw:Ruckzahlungsklausel Bindungsdauer
« Antwort #13 am: 27.02.2024 08:20 »
Kosten sind 5000€ und einen Tag Freistellung pro Woche. Danke für die Antworten bisher.

Bei Freistellung von einem Tag pro Woche, kommst du vermutlich nicht auf die Fortbildugnsdauer von 1,5 Jahren und somit ist die Bindungsdauer wohl auch kürzer

Bedeutet das die Dauer der Fortbildung richtet sich nach der tatsächlichen Anzahl der Tage, an dem diese stattfindet, und nicht einfach Anfang -> Ende der Fortbildung? Dann würde sich die dauer dieser Fortbildung auf gerade mal 2-3 Monate reduzieren..

EDIT: Tatsächlich finde ich an vielen Stellen diesen Satz:

Besteht die Ausbildung aus mehreren Unterrichtsabschnitten, so sind die dazwischen liegenden Unterbrechungszeiten, in denen eine Arbeitsleistung erbracht worden ist, bei der Berechnung der (Ausbildungs-)Dauer nicht mitzuberücksichtigen.

Alien1973

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Antw:Ruckzahlungsklausel Bindungsdauer
« Antwort #14 am: 27.02.2024 08:46 »
Im obigen Beispiel heißt es:
Arbeitsverpflichtung während des Lehrgangs: NEIN

Also warst du einen Tag in der Woche auf Lehrgang und vier Tage daheim auf der Couch? Wenn du doch im Büro gewesen sein solltest, wovon auszugehen ist, dann war deine Lehrgangsdauer keine 1,5 Jahre ohne Arbeitsverpflichtung und deine obige Tabelle ist nicht einschlägig für dich.