Okay, dann ist die Relation vielleicht unverhältnismäßig, aber nicht zwingend ungültig.
Mögliche Ursachen für die Unverhältnismäßigkeit:
- Alte Vereinbarung durch überarbeiteten Personaler mit neuem Namen/Datum überschrieben
- AG will eigentlich nicht fortbilden, durch diese Vereinbarung aber die Hoffnung, dass der MA dies so auch nicht möchte
- ...
Am Ende des Tages zwingt keiner den MA, so eine Vereinbarung zu unterzeichnen geschweige denn den AG, jemanden fortzubilden, wenn möglicherweise keine Notwendigkeit oder Bereitschaft zu den genannten Konditionen besteht.
Täuschung und somit Ungültigkeitswirkung muss auch erst mal bewiesen werden (können)...