Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Ruckzahlungsklausel Bindungsdauer
Micolash:
Hallo zusammen,
Ist eine Rückzahlungsklausel bei einer Fortbildungsdauer von 1,5 Jahren mit einer Bindungsdauer von 5 Jahren ungültig?
Im Internet findet man an verschiedenen Stellen, z.B. bei haufe, diese Tabelle
Danke
Schokokeks:
Nein
ich1974:
Bitte beachten , die Bindungsdauer beginnt nach Beendigung des entsprechenden Lehrganges.
Micolash:
--- Zitat von: ich1974 am 22.02.2024 13:08 ---Bitte beachten , die Bindungsdauer beginnt nach Beendigung des entsprechenden Lehrganges.
--- End quote ---
Im konkreten Fall werden 5 Jahre Bindung nach Abschluss der Fortbildung gefordert
"Kündigt der Arbeitnehmer vor Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme.."
MaLa:
Für die gültigkeit müsste man auch die vereinbarte Rückzahlungsmodalitäten kennen, ggf. kann hierduch die Klausel ungültig werden.
Aber für 1,5 Jahre Aus-/Weiterbildung scheinen mir 5 Jahre doch recht lang zu sein.
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